CSU fordert transparente Gebühren für Sondernutzungen
Autor: Bernhard Panzer
Herzogenaurach, Freitag, 23. Februar 2018
Die Innenstadt soll lebendig sein. Sie soll von Menschen bevölkert werden, die in den heimischen Geschäften einkaufen und sich davor oder danach in gemütlic...
Die Innenstadt soll lebendig sein. Sie soll von Menschen bevölkert werden, die in den heimischen Geschäften einkaufen und sich davor oder danach in gemütlicher Atmosphäre bei einem Lokal eine Pause gönnen können. Durch eine solche Außenbestuhlung lebt der Stadtkern auf und alle profitieren davon. Die einen wirtschaftlich, die anderen, weil sie aus Freude in Herzogenaurach einkaufen wollen, ohne in stressige Shopping-Center abzuwandern.
Solche Visionen tauchen immer wieder auf und gehören zum festen Bestandteil von Überlegungen, was man denn verbessern kann in der Stadt. Denn solange es Kleinstädte gibt und deren Anstrengungen, gegen die großen Einkaufsmetropolen zu bestehen, solange gibt es einerseits auch die Befürchtung, dass die Kleinstädte ausbluten. Und anderseits Beteuerungen und Bestrebungen, dass das nicht so sein muss.
Jetzt hat die CSU-Stadtratsfraktion das Thema als solches erkannt, und möchte per Antrag an den Stadtrat Licht ins Dunkel bringen. Denn eine konkrete Regelung, wer was wann zahlen muss, gebe es nicht, kritisiert Konrad Körner. Das sei in der Kostensatzung der Stadt nicht verankert.
Konkrete Aufstellung
Deshalb fordert die Stadtrats-Opposition eine Aufstellung, was die Stadt Herzogenaurach für typische Sondernutzungen grundsätzlich an Gebühren ansetzt. Auch würde man sich für die Zukunft wünschen, dass man eben diese Gebühren transparent darstellt, zum Beispiel auf der Webseite.Denn in vielen anderen Gemeinden sei es der Fall, dass die Kosten für Sondernutzungen in Satzungen geregelt sind und jeder weiß, welche Gebühren er zu zahlen habe. Nicht aber in Herzogenaurach. Hier sei es so, dass die Regeln schwammig seien, wie der CSU-Stadtrat feststellt. Körner nennt ein Beispiel: "Uns wurde mitgeteilt, dass die Außenbestuhlung zwar für ein Jahr genehmigt wird, diese aber nur mit einer weiteren Genehmigung auch für verkaufsoffene Sonntage oder Stadtfeste gilt."
Freilich gelte im Bereich von Sondernutzungen, etwa für Werbeaufsteller und gastronomische Außenbestuhlung, ein weites Ermessen in der Erhebung Berechnung von Gebühren. Da würde sich der Antragsteller aber wenigstens eine konkrete Darstellung der Sondernutzungen und ihrer Kosten wünschen. Die nächste Stadtratssitzung ist am Mittwoch, 28. Februar, um 18 Uhr. bp