Corona-Hilfe beantragen
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Bad Kissingen, Freitag, 10. Juli 2020
Betriebe können seit dem 10. Juli die Corona-Überbrückungshilfe des Bundes über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer beantragen. Für die Monate Juni bis August 2020 können Leistu...
Betriebe können seit dem 10. Juli die Corona-Überbrückungshilfe des Bundes über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer beantragen. Für die Monate Juni bis August 2020 können Leistungen von maximal 150 000 Euro in Anspruch genommen werden. Es gilt nachzuweisen, dass der Umsatz der Monate April und Mai im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 60 Prozent zurückgegangen ist. Außerdem dürfen die Unternehmen Ende 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. "Bitte prüfen Sie für sich und Ihr Unternehmen, ob die Fördermöglichkeiten in Frage kommen", ruft Oberbürgermeister Dirk Vogel Bad Kissingens Unternehmen und Betriebe in einer Mitteilung auf, wenn möglich die Corona-Überbrückungshilfe des Bundes in Anspruch zu nehmen. Die Antragsfristen enden am 31. August 2020. Die Zuständigkeit für die Bewilligung liegt auf Landesebene. Infos unter www.stwmi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona. red