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Coburger spielt in der Thermen-Sauna an sich herum: 2400 Euro Strafe


Autor: Markus Häggberg

Lichtenfels, Mittwoch, 17. Juli 2019

Wegen exhibitionistischer Handlungen stand am Dienstag ein 59-jähriger Coburger vor Richter Alexander Zenefels. Die Verhandlung am Amtsgericht sollte relativ lange dauern, auch weil der 59-Jährige mer...


Wegen exhibitionistischer Handlungen stand am Dienstag ein 59-jähriger Coburger vor Richter Alexander Zenefels. Die Verhandlung am Amtsgericht sollte relativ lange dauern, auch weil der 59-Jährige merkwürdige Ansichten pflegte.

Eigentlich wäre die Angelegenheit mit der Bezahlung des Strafbefehls in Höhe von 2700 Euro vom Tisch gewesen. Doch gegen diesen legte der Coburger Einspruch ein. Begründung: Er habe am 21. Juli 2018 im Saunabereich der Staffelsteiner Obermain-Therme nicht an seinem Glied manipuliert und dabei in Gegenwart einer Frau gestöhnt. Den Vorwurf, er hätte dieses Tun zehn Minuten später in Anwesenheit derselben Frau glatt noch einmal wiederholt, stritt er erst recht ab. Allerdings entglitt der Mann mit seinem Verhalten zeitweise auch seinem eigenen Rechtsanwalt Albrecht Freiherr von Imhoff. Dieser betonte eingangs des Verfahrens, dass sein Mandant seit den 70ern FKK betreibe, in all der Zeit nie etwas vorgefallen sei, er seinen Körper gerne zeige und wohl auch darum gestöhnt haben mochte, weil er vorher Treppen steigen musste. Überdies sei ja auch Hitze gewesen, "aber das war auch schon alles".

Wohl nicht in sich gegangen

Sein Mandant, so von Imhoff, habe sich gewiss mit seinem Verhalten beschäftigt. Aber dass er in sich gegangen sei, davon konnte keine Rede gewesen sein. Immer wieder beteuerte der 59-Jährige, er habe das seine Scham bedeckende Handtuch nicht ungebührlich zur Seite geschlagen, um an seinem Glied zu reiben. Eher sei es wohl so gewesen, dass er sich an fraglicher Stelle gekratzt haben könnte. Immer wieder aber versuchte von Imhoff, seinen Mandanten für die Sichtweise der Frau zu sensibilisieren, der dieser Anblick zusetzte und die das Geschehene zur Anzeige brachte. Dass sich das Gericht seine Meinung über die Zeugenaussage werde bilden müssen, darauf verwies Staatsanwalt Daniel Killinger.

Und so betrat die 51-jährige Frau den Saal und begann mit der Schilderung ihrer Sicht der Dinge. Vom Saunabereich aus sei sie, um berufliche Dinge besser "zu checken", in den Medienbereich gegangen. Was dann gefolgt sei, sei ihr "schon zweimal mit ihm passiert". "Es ist mir auch unangenehm, neben ihm zu sitzen", so die Frau.

Was keinen guten Eindruck machen sollte, war, dass der 59-Jährige die Frau immer wieder zu unterbrechen suchte, indem er ihr sogar das Lügen vorwarf. Doch die Frau blieb bei ihrer Schilderung, die detailreich ausfiel. Zudem konnte sie Fotos vorweisen, die sie zum Geschehen mit ihrem Handy machte. Zwar nicht vom Glied selbst, aber von dem Mann an sich. Und der habe "an seinem Glied hin- und hergezogen und sich sexuell angeregt".

Entschuldigung auf Raten

Angeregt hatte dann Albrecht von Imhoff eine Verhandlungspause. Doch nach der betrat der Coburger wieder so unnachgiebig wie zuvor den Gerichtssaal. Auf die Anregung, ob er nicht eine Entschuldigung aussprechen wolle, erstaunte er mit der Frage "Zu wem?". Doch wenig später zeigte er sich bedingt überzeugend bei einer Entschuldigung: "Es tut mir ... echt leid wenn ich da ... nä? Und ich möchte mich entschuldigen." Kurioserweise warf er wenig später der Frau wieder vor, sie würde "nach wie vor lügen", was wiederum Staatsanwalt Daniel Killinger schnaufen ließ. Der machte ihm klar, dass die Staatsanwaltschaft schon mittlerweile überlege, ob der Strafbefehl aufgrund seines "Nachtatverhaltens" nicht höher ausfallen sollte. Was die Einlassungen der Frau endgültig stützte, sollten die Aussagen eines Zeugen sein, der in der Therme arbeitet und davon berichtete, schon fünf bis acht Frauen hätten sich über den 59-Jährigen beschwert. Der aber hätte in der Therme auch schon einen "verwirrten Eindruck gemacht". Einer Aufforderung, seine Scham zu bedecken, sei er lediglich bedingt nachgekommen. Der Eindruck, der Mann könnte in seiner eigenen Vorstellungswelt leben, wuchs. Letztlich fragte er sogar, ob er während der Verhandlung etwas essen dürfe, er habe ja einen Hamburger dabei.

Das untersagte ihm Zenefels entschieden und er stellte ihm auch die Frage, ob ihm bewusst sei, "um was es geht". Letztlich empfahl Zenefels dem Mann, seinen Einspruch zurückzunehmen. Nach Prüfung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse sollte es sogar ein wenig günstiger für ihn werden. Er wird nun immerhin noch 2400 Euro für das vom Gericht als erwiesen erachtete Tun zu zahlen haben.