Schon ab einem Schluck ist’s riskant
Autor: Coburger Tageblatt
Coburg, Montag, 26. Januar 2026
Die fünfte Jahreszeit ist da. Für viele Narren gehört ein guter Schluck genauso zum Fasching wie die gute Laune. Doch schon geringe Alkoholmengen genügen, um die Reaktionsfähigkeit drastisch einzuschränken. Darauf weist nun das Versicherungsunternehmen HUK-Coburg hin – und auf die möglichen Folgen.
Bei Auffälligkeiten wie dem Fahren von Schlangenlinien oder zu dichtem Auffahren drohen bereits ab 0,3 Promille ein Fahrverbot, Punkte und ein Bußgeld . Wer mit 0,5 Promille in eine Polizeikontrolle gerät, wird mit mindestens 500 Euro zur Kasse gebeten, erhält mindestens einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
Ab 1,1 Promille keine Nachsicht
Sind Autofahrer mit mehr als 1,1 Promille unterwegs, geht der Gesetzgeber automatisch von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Folgen: mindestens sechs Monate Fahrverbot, drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. Den Führerschein gibt es nur auf Antrag zurück.
Fahranfänger sollten berücksichtigen: Bis zum 21. Geburtstag beziehungsweise während der Probezeit ist Alkohol am Steuer tabu. Auch Radfahren und Alkohol passen nicht zusammen: Wer angetrunken einen Unfall verursacht, läuft ab 0,3 Promille ebenfalls Gefahr, seinen Führerschein verlieren. Ab 1,6 Promille müssen auch Radfahrer mit einem Verfahren rechnen – unabhängig davon, ob sie einen Führerschein besitzen.
Vesicherungsschutz in Gefahr
War bei einem Unfall Alkohol im Spiel, kann sich das, wie die HUK-Coburg mitteilt, auch auf den Versicherungsschutz auswirken. Inwiefern, hängt vom Blutalkoholspiegel und der individuellen Fahrtüchtigkeit ab. Wer Schlangenlinien gefahren, von der Straße abgekommen ist oder Autos gerammt hat, hat diese Grenze überschritten.