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Förderprogramm unterstützt private Bauherren


Autor: Coburger Tageblatt

, Freitag, 03. Juli 2026


Der neu geschaffene Senat für Stadtentwicklung der Stadt Rödental hat seine Arbeit aufgenommen. Bürgermeister Marco Steiner erläuterte zu Beginn der ersten Sitzung die Aufgabe des Gremiums, das einschließlich Bürgermeister aus acht Mitgliedern besteht.

Der Senat hat beratende Funktion und soll die Verwaltung bei Fragen der Stadtentwicklung begleiten. „Es geht darum festzustellen, ob die Verwaltung auf dem richtigen Weg ist“, betonte Steiner.

Gleich in seiner ersten Sitzung hatte sich das Gremium mit einem umfangreichen und für die Stadtentwicklung bedeutsamen Thema auseinanderzusetzen: der Einführung eines Kommunalen Förderprogramms für die Sanierungsgebiete Oeslau und Mönchröden .

Vorgestellt wurde das Programm von Architektin Christiane Werthmann, Büro BFS+ GmbH aus Bamberg. Sie erläuterte die Ziele, Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen des Programms.

Das Förderprogramm soll private Eigentümer dabei unterstützen, ihre Gebäude und Grundstücke im Sinne der städtebaulichen Sanierungsziele aufzuwerten. Förderfähig sind grundsätzlich private bauliche Maßnahmen innerhalb der beiden Sanierungsgebiete Oeslau und Mönchröden , sofern sie den Zielen der Sanierung entsprechen und zu einer gestalterischen Verbesserung des Ortsbildes beitragen.

Dazu zählen unter anderem Maßnahmen an Fassaden, Fenstern, Türen und Dächern, die Neugestaltung von Hof- und Freiflächen, Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit sowie Projekte zur ökologischen und klimatischen Aufwertung. Neubauten und reiner Bauunterhalt sind dagegen nicht förderfähig.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen vor Beginn mit der Stadt abgestimmt und bewilligt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Die Finanzierung des Programms erfolgt gemeinsam durch die Stadt Rödental und die Regierung von Oberfranken . Während der Freistaat beziehungsweise die Regierung von Oberfranken 60 Prozent der Fördermittel übernimmt, trägt die Stadt einen Eigenanteil von 40 Prozent.

Diskussionsbedarf bestand insbesondere bei der Frage, wie hoch die maximale Förderung pro Projekt ausfallen soll. Hier kam es schließlich zu einer Pattsituation. Mit vier zu vier Stimmen konnte keine Mehrheit erzielt werden. Da letztlich ohnehin der Stadtrat über die Einführung und Ausgestaltung des Förderprogramms entscheiden muss, verständigten sich die Mitglieder darauf, die Frage der Förderhöhe zunächst offen zu lassen. Diese soll in der Septembersitzung des Stadtrates behandelt werden.

Unabhängig davon sprach sich das Gremium einstimmig dafür aus, dem Stadtrat die Einführung des Kommunalen Förderprogramms zu empfehlen. Mit diesem Empfehlungsbeschluss setzte der Senat ein deutliches Signal.