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Chaos bei den Kleingärtnern


Autor: Petra Malbrich

Gräfenberg, Freitag, 18. November 2016

Das kleinste Häuschen in der Gräfenberger Kleingartenlage bereitet die größten Probleme. Dabei ist es gar nicht der zwei Meter auf drei Meter kleine Holzsch...


Das kleinste Häuschen in der Gräfenberger Kleingartenlage bereitet die größten Probleme. Dabei ist es gar nicht der zwei Meter auf drei Meter kleine Holzschuppen, der die Gräfenberger Stadträte schon mehrfach beschäftigt hat, sondern die Lage des Bauvorhabens, das sich im Außenbereich befindet und hier insbesondere der nicht gesicherte Zuweg. Wobei dieser eigentlich gewährleistet wäre.
"Ein Eigentümer eines Nachbargrundstücks hat bestätigt, dass seit Jahrzehnten über sein Grundstück gegangen wird", informierte Bürgermeister Hans-Jürgen Nekolla die Stadträte.


Keine Präsedenzfall erwünscht

Als salomonischen Beschlussvorlag wollte Nekolla das Einverständnis zu erteilen, wenn denn die wegemäßige Erschließung gesichert ist. Einen Weg gibt es zwar. Allerdings gehört dieser dem Nachbarn des Antagsstellers.
Vor allem vor dem dem Hintergrund, dass in der Gartensiedlung sämtliche Bauten inoffiziell entstanden sind. Werner Wolf (FW) warnte davor, das zum Präzedenzfall werden zu lassen. Eine Legalisierung durch eine Kleingartenordnung wäre ein Weg, wobei er auch hier Probleme sehe.
Die Freien Wähler wollten dem Vorschlag so nicht zustimmen. Die Notwendigkeit einer solchen Kleingartenordnung sieht auch Heiko Kracker (GBL). Er hatte allerdings auch keine Schwierigkeiten, der Genehmigung des Geräteschuppens zuzustimmen. "Das ist einer der gepflegten Kleingärten. Er hat eigentlich eine Vorbildfunktion", betonte Kracker. Einer Regelung stimmte auch Matthias Striebich (Grüne) zu, der betonte, dass damit kein Wegreißen der Bauten verbunden sei. "Sollen wir den Einzigen, der den offiziellen Weg bestreitet, bestrafen?", sagte auch Striebich, der dem Vorschlag der Verwaltung zustimmte.
Bedenken äußerte Hans Derbfuß (CSU): "Wenn wir das beschließen, schieben wir den schwarzen Peter dem Landratsamt zu." Knapp endete dann die Abstimmung mit 9:8 Stimmen für Nekollas Vorschlag. Das bedeutet, bis auf Weiteres darf der Antragssteller den Weg nicht bauen. Dazu wäre nötig, dass der Nachbar seinen Weg zu einem offiziellen Durchgangsweg erklären lässt. Dazu ist dieser dem Vernehmen nach aber bislang nicht bereit. red