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Buttenheim zieht Rechtsanwalt zu Rate


Autor: Andrea Spörlein

Buttenheim, Samstag, 18. Oktober 2014

von unserer Mitarbeiterin  Andrea Spörlein Buttenheim — Über den aktuellen Sachstand zum viergleisigen Bahnausbau und die weitere Vorgehensweise des "Aktionsbündnisses Bahntrasse" ...


von unserer Mitarbeiterin  Andrea Spörlein

Buttenheim — Über den aktuellen Sachstand zum viergleisigen Bahnausbau und die weitere Vorgehensweise des "Aktionsbündnisses Bahntrasse" informierte im Buttenheimer Marktgemeinderat Bürgermeister Michael Karmann (CSU/ZWdG). Bei allen Beteiligten herrscht Einigkeit, dass sich die Gemeinden bereits im Planfeststellungsverfahren von einer versierten Münchner Anwaltskanzlei vertreten lassen sollen. Für Buttenheim würden Kosten in einem bewusst etwas weiter gefassten Honorarrahmen zwischen 5000 und 10 000 Euro anfallen.
Die Gemeinde sieht erheblichen Klärungsbedarf von Seiten der Bahn insbesondere zum Thema Lärm bzw. Dauerlärm. Viele Fragen dazu sind noch völlig offen: So ist von einer zusätzlichen Lärmbelastung für die Einwohner des Marktes Buttenheim auch außerhalb des bereits berechneten Schallkorridors auszugehen. Baustellen der Deutschen Bahn werden im 24-stündigen Dreischichtbetrieb und in einer Sieben-Tage-Arbeitswoche (auch an Feiertagen) betrieben. Auf Grund des Erholungsbedürfnisses der Buttenheimer Bevölkerung und im Sinne der Gesundheitsvorsorge würde diese Vorgehensweise vom Markt Buttenheim nicht akzeptiert werden.
Wichtig sind für die Gemeinde Buttenheim die Parkflächen am Bahnhof Buttenheim/Altendorf. Die DB Station & Service Aktiengesellschaft (Berlin) ist aktuell Eigentümer von ca. 40 Stellplätzen auf "Buttenheimer Seite" der Bahn. Der Bahnhof wurde erst vor kurzem zu einer S-Bahn-Haltestelle aufgewertet. Entsprechender Stellplatzbedarf ist gegeben. Die aktuellen Planunterlagen sehen indes eine komplette Auflassung der aktuellen Stellplätze vor. Einige wenige Stellplätze werden künftig westlich der Bahntrasse nachgewiesen. Bei weitem nicht in dem aktuellen Umfang.
Mit Schließung der höhengleichen Bahnübergänge in Altendorf im Jahr 2017 muss eine adäquate Verkehrsanbindung für den Rettungsdienst (Feuerwehren, Ärzte etc.) vorhanden sein. Gleiches gilt für Behinderungen bzw. Verkehrssperrungen im Baustellenfall. Die Gemeinde möchte bereits im Vorfeld wissen, welche Planung es zur Sicherung der Rettungswege gibt.

Wer bezahlt die Zeche?

Geklärt werden muss auch, wer für die Umverlegung für den bestehenden Kanalhauptsammler und die Wasserversorgungsleitung aufkommen muss. Hier bestehen Gestattungen bzw. Kreuzungsvereinbarungen mit der Deutschen Bahn. Eine Umverlegung der Infrastruktureinrichungen zieht Kosten in Höhe von schätzungsweise 870 000 Euro (Abwasser) und 370 000 Euro (Wasser) nach sich. Die Zweckverbände erwarten die Übernahme der entsprechenden Umverlegungskosten durch die Deutsche Bahn.
Ein Anliegen für den Schulverband Buttenheim-Altendorf werden die zusätzlichen Kosten für die Schülerbeförderung sein. Das Schulhaus Altendorf (westlich der Bahntrasse) wird vom Schulverband als Unterrichtsgebäude genutzt. Aktuell werden die Schüler vor und nach dem Unterricht mit einer Buslinie befördert.
Der aktuelle Verkehrsweg zwischen den Schulhäusern in Buttenheim und Altendorf beträgt knapp 1,3 Kilometer. Die derzeit geplante "Ortsumgehung" von Altendorf als Ersatz für den höhengleichen Bahnübergang zieht im konkreten Fall einen Umweg von knapp drei Kilometer km nach sich, so dass sich der Verkehrsweg auf ca. 4,3 Kilometer erhöhen wird, obwohl beide Gebäude nur eine Luftlinie von 1170 Metern trennt. Durch die erhebliche Verlängerung des Beförderungsweges wird die Organisation mit einer Buslinie nicht mehr aufrecht zu erhalten sein und eine zweite Buslinie eingerichtet werden müssen. Es wird seitens des Schulverbandes von der Übernahme der diesbezüglichen Mehrkosten durch die Deutsche Bahn ausgegangen.
Nach ausführlicher Diskussion wurde der Bürgermeister beauftragt, eine Vereinbarung mit einer Münchner Rechtsanwaltskanzlei abzuschließen. Diese wird die Marktgemeinde Buttenheim bereits im Planfeststellungsverfahren vertreten. Gleichzeitig wird der Bürgermeister gebeten, dort über die Notwendigkeit eines eigenen Schallschutzgutachtens nachzufragen. Sollte dies für wichtig erachtet werden, wird er ein Gutachten in Auftrag geben.