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Busfahrer ohne Führerschein


Autor: Helmut Will

Haßfurt, Samstag, 09. Mai 2015

Strafprozess  Er ist Bus gefahren, ohne die nötige Fahrerlaubnis dafür zu besitzen. Deswegen musste sich ein 54-Jähriger vor dem Amtsgericht in Haßfurt verantworten. Auch seine ehemalige Chefin war mit angeklagt.


von unserem Mitarbeiter Helmut Will

Haßfurt — Busfahrer können sich offensichtlich recht sicher wähnen, weil die Polizei den Buslinienverkehr eher selten kontrolliert. Das kann ins Auge gehen, wie ein Strafprozess vor dem Amtsgericht in Haßfurt deutlich machte. Ein Busfahrer war angeklagt, im Jahr 2013 in 64 Fällen einen Kraftomnibus ohne die nötige Fahrerlaubnis, sprich ohne den erforderlichen Personenbeförderungsschein, gesteuert zu haben. Das brachte ihm eine saftige Geldstrafe ein.
Mit auf der Anklagebank saß seine ehemalige Chefin, die die 64 Fahrten angeordnet und zugelassen hatte. Ihr und dem Busfahrer, beide stammen aus dem Landkreis Haßberge, warf Ilker Özalp als Anklagevertreter die entsprechenden Straftaten vor. Der Busfahrer hatte gewusst, dass sein Personenbeförderungsschein bereits 1992 abgelaufen war; er hatte ihn nicht verlängern lassen. Und die angeklagte Chefin hätte sich vergewissern müssen, ob jemand, den sie zum Fahren einteilt, die entsprechende Berechtigung hat.

Ex-Chefin muss 600 Euro zahlen

Hinsichtlich der angeklagten ehemaligen Unternehmerin einigten sich die Prozessbeteiligten auf eine Einstellung des Verfahrens. Richterin Ilona Conver stellte das Verfahren gegen die Frau unter der Auflage vorläufig ein, dass sie 600 Euro an das Sozialpsychiatrische Zentrum in Ebern bezahlt. Sie und ihr Verteidiger, der Rechtsanwalt Alexander Wessel, konnten danach den Sitzungssaal verlassen.
Der 54-jährige Busfahrer hatte seine Fahrerlaubnis bei der Bundeswehr gemacht. Nachdem er bei der Truppe ausgeschieden war, suchte er sich einen kleinen Nebenjob und hat sich deshalb bei dem Busunternehmen aus dem Landkreis Haßberge beworben. Schließlich wurde er ab und zu eingesetzt. "Zuerst bin ich Achtsitzer gefahren und dann später Kraftomnibusse, sagte er.
"Es tut mir leid, so weit sollte es nicht kommen", sagte der Mann. Sein Verteidiger, der Rechtsanwalt Bernhard Langer räumte ein, dass sein Mandant "nachlässig und schlampig" handelte, weil er seinen Personenbeförderungsschein nicht verlängern ließ. Er bewege sich damit in der Grauzone zwischen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bus könne er schon fahren, er sei ja bei der Bundeswehr auch Fahrlehrer gewesen, sagte Langer. Unstrittig sei jedenfalls, dass der Angeklagte 64 Fahrten ohne die erforderliche Fahrerlaubnis angetreten hatte.
Der Vertreter der Anklagebehörde beantragte in seinem Plädoyer eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat. "Ich bin sicher, Ihnen war klar, dass Sie nicht hätten fahren dürfen", sagte Özalp.
Rechtsanwalt Langer führte aus, sein Mandant habe eine absolut "reine Weste", und er bat, die Verurteilung wegen grober Fahrlässigkeit und nicht als Vorsatztat zu sehen. 30 Tagessätze zu je 50 Euro lautete sein Antrag, jedoch von einem Fahrverbot sollte das Gericht absehen.

2000 Euro und Fahrverbot

Die Richterin hielt sich an den Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 2000 Euro und legte ihm ein Fahrverbot von einem Monat auf. "Ich sehe in diesem Fall sehr wohl eine Vorsatztat, weil Sie sich vermutlich beim Führen von Omnibussen nicht wohlefühlt haben. Sie wussten, dass Sie keinen Personenbeförderungsschein hatten, beziehungsweise Ihrer abgelaufen war."
Da der Angeklagte, sein Verteidiger und die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichten, ist das Urteil rechtskräftig.