Druckartikel: Bund Naturschutz ist mit Baugebiet in Mechelwind nicht einverstanden

Bund Naturschutz ist mit Baugebiet in Mechelwind nicht einverstanden


Autor: Evi Seeger

Höchstadt a. d. Aisch, Freitag, 12. Sept. 2014

von unserer Mitarbeiterin Evi Seeger Mechelwind — "Auch die Bürger haben das Recht zu bauen, nicht nur die Vögel", kommentiert Bürgermeister Gerald Brehm (JL) ein Schreiben der BN-...


von unserer Mitarbeiterin Evi Seeger

Mechelwind — "Auch die Bürger haben das Recht zu bauen, nicht nur die Vögel", kommentiert Bürgermeister Gerald Brehm (JL) ein Schreiben der BN-Kreisgruppe. Im Anhörungsverfahren meldet der Bund Naturschutz große Bedenken gegen eine bauliche Ortsabrundung am nördlichen Ortsrand des Höchstadter Ortsteils Mechelwind an.
Das Landschaftsschutzgebiet grenze nur mit einem geringen Teil an den Weiler Mechelwind, heißt es in der Stellungnahme. 95 Prozent der Umgebung könnten hingegen als Bauland ausgewiesen werden. Man sehe daher keine Notwendigkeit, das Landschaftsschutzgebiet zu beschneiden. Dass im Ort selbst Flächen vorhanden sind, die zur Bebauung herangezogen werden könnten, wie die Verantwortlichen der Kreisgruppe schreiben, steht auf einem anderen Blatt.

Behörde ist einverstanden

Bürgermeister Gerald Brehm, vom FT darum gebeten, bezieht dazu Stellung: "Wir können die Flächen im Dorf doch nicht enteignen." Es lägen bereits Bauanträge vor, Bauwerber, die nicht jahrelang warten, sondern jetzt bauen möchten. Im Übrigen sei die Planung im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt abgestimmt worden. Obwohl sich die Naturschutzbehörde bei Baulandausweisungen immer sehr sensibel und restriktiv verhalte, habe sie Zustimmung signalisiert.
Der Bund Naturschutz spricht weiter von einer "Signalwirkung" auf andere, an das Landschaftsschutzgebiet angrenzende Ortschaften, was künftige Entscheidungen erschweren würde. Für Brehm steht außer Frage, dass es in allen Ortsteilen junge, ortsansässige Familien gibt, die bauen wollen. Nur an diese "nachwachsenden Generationen" werde bei so kleinen Baulandausweisungen gedacht. Ansonsten sei die Baupolitik der Stadt auf Zentralität ausgerichtet, wie das Beispiel "Häckersteig" deutlich mache.
Wie es in der Stellungnahme weiter heißt, bildet das Landschaftsschutzgebiet eine Schutz- und Pufferzone um das Naturschutzgebiet. In diesem Zusammenhang werfen die Unterzeichner, Christoph Reuß und Helmut König, der Stadt Höchstadt eine "aggressive Gewerbeansiedlungspolitik" vor. Als Folge werde der Naturschutzausgleich in immer entferntere Außenbereiche gedrückt. Die Stadt habe in vielen Bereichen durch FFH-, Vogelschutz-, und Wasserschutzgebiete riesige Einschränkungen, so dass ohnehin nur noch ein kleiner Rest übrig bleibe, kontert Brehm.

Streuobstbestand gesichert

Nach den Festsetzungen beträgt der Geltungsbereich der Ortsrandsatzung 5080 Quadratmeter. Die Flächen werden derzeit größtenteils intensiv landwirtschaftlich genutzt. Von einer Streuobstwiese werden rund 200 Quadratmeter als Bauland ausgewiesen. Der übrige Streuobstbestand wird mit der Planung gesichert.