Bürgermeister-Stellvertreter ist rechtlich auf der sicheren Seite
Autor: Heike Beudert
Münnerstadt, Mittwoch, 16. Dezember 2015
2. Bürgermeister Michael Kastl kann den Bürgermeister in vollem Umfang vertreten, wenn es um das Gewerbegebiet "Nördlich der Meininger Straße/ Untere Au" geht. Ist er verhindert, g...
2. Bürgermeister Michael Kastl kann den Bürgermeister in vollem Umfang vertreten, wenn es um das Gewerbegebiet "Nördlich der Meininger Straße/ Untere Au" geht. Ist er verhindert, geht die Aufgabe an den 3. Bürgermeister über. Das hat jetzt auch die Rechtsaufsicht am Landratsamt Bad Kissingen bestätigt. Dies teilte Michael Kastl dem Stadtrat in der jüngsten Sitzung mit.
Landratsamt hat geprüft
Er als 2. Bürgermeister hatte auch diese Sondersitzung zum Gewerbegebiet einberufen. Michael Kastl kümmert sich seit Längerem im Rathaus um die Angelegenheit, nachdem Bürgermeister Helmut Blank bei Entscheidungen zum Gewerbegebiet durch eine persönliche Beteiligung (Familienbesitz von Grundstücken) nicht stimmberechtigt ist. In der Sondersitzung am Dienstagabend war Blank auch nicht anwesend.Welche Kompetenzen er als Stellvertreter habe, sei auf Antrag des 1. Bürgermeisters vom Landratsamt geprüft worden, informierte Kastl in der Sitzung. Den Wortlaut des Briefes, mit dem Helmut Blank sich zwecks Prüfung der Bürgermeister-Vertretung ans Landratsamt gewendet hatte, kenne er nicht, erklärte Michael Kastl auf Anfrage aus dem Kreis der Stadträte.
Es sei aber schön, wenn jetzt vom Landratsamt bestätigt ist, dass man in dieser Angelegenheit richtig handle.
"Sie haben mein volles Vertrauen", meinte dazu Stadtrat Leo Pfennig. Dass es überhaupt eine solche Prüfung über Befugnisse der Bürgermeister-Stellvertreter gegeben hat, hielt Pfennig aber für "skandalös".