Brunner Windkraftanlagen bleiben im Gemeinderat Dauerthema

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von unserem Mitarbeiter Karl-Heinz Frank Heiligenstadt — Der Marktgemeinderat verweigerte jetzt gegen das Votum des Brunner Marktrats Dieter Friedrich (WG) dem Antrag der Regionalw...

von unserem Mitarbeiter Karl-Heinz Frank

Heiligenstadt — Der Marktgemeinderat verweigerte jetzt gegen das Votum des Brunner Marktrats Dieter Friedrich (WG) dem Antrag der Regionalwerke Bamberg auf Vorbescheid zum Bau von vier Windkraftanlagen auf dem 40 Hektar großen Vorranggebiet bei Brunn das gemeindliche Einvernehmen. Damit hielten sich die Mandatsträger an das Ergebnis des Ratsbegehrens vom Juli, bei dem 1462 wahlberechtigte Bürger teilgenommen und sich mit 56,26 Prozent dagegen ausgesprochen hatten, dort einen Windpark zu bauen.
Nachdem sich der Kreistag aber auch danach noch dafür ausgesprochen hatte, dass auf der ursprünglichen Vorrangfläche auch weiterhin vier Windräder geplant werden dürfen, hatte sich der Marktgemeinderat jetzt im aus allen Nähten platzenden Rathaussaal erneut mit der Problematik beschäftigen müssen. Wie der zur Würdigung des rechtlichen Sachverhalts zur Sitzung eingeladene Rechtsanwalt Matthias Taphorn aus Bayreuth dem Gremium nur raten konnte, würde eine Ablehnung des Vorbescheids lediglich durch zwei Aspekte gerechtfertigt.
Zum einen würden aus jetziger Sicht die nicht gesicherte Erschließung der Zufahrtswege zu den Windkraftanlagen nach Beendigung der Baumaßnahme zu Reparatur- und Wartungszwecke gegen die Baumaßnahme sprechen; zum anderen aber auch die denkmalschutzrelevanten Beeinträchtigungen, die sich durch die vier Windräder für Schloss Greifenstein ergeben würden.
Wie der Jurist der Rathausverwaltung in Heiligenstadt das weitere Procedere beschrieb, werde jetzt das Landratsamt erneut die Sachlage überprüfen müssen, dann möglicherweise der Gemeinde noch einmal eine neue Frist zur Nachbetrachtung einräumen, um schließlich bei einer weiteren Ablehnung das vom Markt Heiligenstadt verweigerte gemeindliche Einvernehmen ersetzen. Dagegen könne dann immer noch gerichtlich vorgegangen werden. Es könnte aber auch sein, dass sich die Kreisbehörde dem Gesichtspunkten der Gemeinde anschließe und so das Thema "Windkraft" ein für alle Mal ad acta lege. Noch dazu, da jetzt die Staatsregierung die 10-H-Regelung beschlossen hat, die künftig im Freistaat die zehnfache Höhe der Windräder als Abstandsfläche zu einer Wohnbebauung vorschreibt.
Noch einmal recht lebhaft wurde es in dem Gremium, als es um eine Beschlussvorlage der Verwaltung ging, die eine deutliche Anhebung der Grundsteuern A und B von 380 auf 450 von Hundert zum Inhalt hatte.
Da mochte Bürgermeister Helmut Krämer (CSU) noch so eindringlich argumentieren, dass die vom Staat erhaltene Stabilisierungshilfe in Höhe von 500 000 Euro mit sehr strengen Auflagen verbunden war, die der Gemeinde so gut wie keinen freien Raum für Ausgaben mehr ließen. Gleichzeitig sei das mit der Forderung verbunden gewesen, die Einnahmenseite deutlich zu verbessern. Das Gremium sprach sich denkbar knapp mit 8:8 Stimmen gegen die ursprünglich vorgelegte Erhöhung aus, die gerade einmal ein Mehr im Etat von rund 60 000 Euro bedeutet hätte. Aber die Räte stimmten doch noch mit 13:3 Stimmen einer abgeschwächten Anpassung auf 420 von Hundert zu. Trotz der Finanzengpässe beschloss die Runde gleich die Verlängerung der Freizeitlinie 977, die vom Mai bis November an Sonn- und Feiertagen jeweils drei Fahrten als Ringlinie über Buttenheim-Gunzendorf-Teuchatz-Geisfeld-Strullendorf durchführt (der Markt zahlt anteilig 300 Euro), und auch der Freizeitlinie 230, dem sogenannten Brauereien-Wanderexpress, für den Heiligenstadt 3500 Euro aufzubringen hat.
Zu guter Letzt noch gab das Marktoberhaupt bekannt, dass die bisher kommissarisch als Schulleiterin eingesetzte Lehrerin Christine Weininger seit 1. Oktober offiziell zur Schulleiterin ernannt ist.
In nichtöffentlicher Sitzung wurde beschlossen, dass für die Feuerwehr Heiligenstadt ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug vom Typ HLF-20 für 390 000 Euro bestellt wird.