"Bienen sind nur ein Vorwand"
Autor: Josef Hofbauer
Forchheim, Mittwoch, 23. Januar 2019
Der Bayerische Bauernverband lehnt das Bürgerbegehren "Rettet die Bienen", für das von 31. Januar bis 13. Februar Unterschriften gesammelt werden, ab. Begründung: Eigentumsrechte der Bauern würden zu sehr eingeschränkt.
JOsef Hofbauer Hermann Greif, Bezirkspräsident des oberfränkischen Bauernverbandes, nennt das Volksbegehren "Rettet die Bienen" eine Mogelpackung. "Ich kenne keinen Landwirt, der die Bienen nicht schätzen würde", unterstreicht Greif, doch das Volksbegehren richte sich mit dem Thema Insektensterben einseitig gegen die Bauern. Sie würden zu Sündenböcken gestempelt. Die Forderung, wonach 20, später 30 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche nach den Richtlinien des Öko-Landbaus zu bewirtschaften sei, greife in das Eigentum der Bauern ein.
"Die Bienen sind nicht das Problem", ergänzt BBV Geschäftsführer Werner Nützel, denen gehe es gut. Sowohl die Zahl der Imker, als auch die Zahl der Bienenvölker steige von Jahr zu Jahr. Besorgniserregend sei dagegen der Rückgang der Insekten. Dafür aber alleine die Bauern verantwortlich zu machen, sei zu einfach. Da gebe es jede Menge anderer Ursachen, unter anderem die ausufernde Siedlungspolitik, die einher gehe mit einer zunehmenden Licht-Verschmutzung.
Vielfältige Ursachen
Jede Straßenlaterne und jeder Scheinwerfer mehr sei eine weitere Insektenfalle. "Und wer Fipronil als Ameisenköder verwendet muss wissen, dass dieses Pestizid für Bienen hoch giftig ist", unterstreicht Greif.
Durch die Forderungen des Volksbegehrens würden bewährte Umweltprogramm wie das Kultur-Landschaftsprogramm (KULAP) oder das Vertrags-Naturschutzprogramm (VNP) unterlaufen. Naturschutz-Maßnahmen müssten gelebt werden, fordert der BBV-Bezirksvorsitzende. Das sei bei der Pflege eine Ufer-Randstreifens oder eines Blühflecks ebenso möglich wie im privaten Garten. Den Rasen mit einem Mähroboter auf drei Zentimeter zu belassen, andererseits eine Artenvielfalt auf bäuerlichen Flächen zu fordern, das passe nicht zusammen, kritisiert Hermann Greif. Er fordert bei den Ufer-Randstreifen eine größere Flexibilität von den Behörden. Dürfe der Landwirt die Breite des Randstreifens eines Bachlaufes flexibel wählen, seien mehr Bauern bereit, die schwer zu bewirtschaftende Fläche der Natur zu überlassen. Die Bürokratie fordere dagegen einen festen Abstand. Das bringe nur mehr Bürokratie, nicht mehr Landschaftsschutz, ist Greif überzeugt.
Als "abstrus" bezeichnet der BBV Bezirkschef die Idee, einem Landwirt vorschreiben zu wollen, wie er seine Grünflächen zu mähen habe. "Wir versuchen sicher zu stellen, dass keine Kitze verletzt werden, verständigen den Jäger und such die Wiesen ab, bevor wir mit der Mahd beginnen" betont Greif. Auch den Zeitpunkt des Grasschnittes müsse der Landwirt nach den Bedürfnissen seines Betriebes frei wählen können.
Eingriff in Privatsphäre
"Und wenn gefordert wird, dass bis 2027 auf 13 Prozent des Grün- und Ackerlandes Hecken gepflanzt werden müssen, um einen Biotopverbund zu erreichen, muss man wissen, dass wir in der Fränkischen Schweiz sehr klein strukturierte Flächen haben ", so BBV Kreis-Geschäftsführer Nützel. Es sei auch nicht klar, ob jeder Landwirt 13 Prozent seiner Fläche umwandeln muss oder ob die Wert auf Landkreis-, Bezirks- oder Landesebene erreicht werden soll.
Vor allem die Förderung, wonach bis 2025 mindestens 20 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche im Ökolandbau betrieben werden muss, sei des Guten zu viel. Ganz abgesehen, dass dies einen massiven staatlichen Eingriff in die Nutzung des Privateigentums bedeuten würde, müsse vorher festgelegt werden, dass auch die Absatzmärkte für diese etwas teureren Produkte gegeben sind, betont Werner Nützel. "Mit dem gleichen recht könnte man jeden Haus- und Gartenbesitzer dazu zwingen, einen bestimmten Anteil seines Gartens als naturnahe Fläche zur Verfügung zu stellen", zieht Hermann Greif einen Vergleich mit den Bewohnern einer Neubau-Siedlung.