Bewährungsstrafe wegen Betrugs soll Familienstreitigkeiten beenden
Autor: Pauline Lindner
Forchheim, Dienstag, 12. April 2016
Die Eltern, die Schwiegereltern und weitere Verwandte wohnen im selben Haus. Irgendwann brechen heftige Familienstreitigkeiten aus. Ein Auslöser könnte ein ...
Die Eltern, die Schwiegereltern und weitere Verwandte wohnen im selben Haus. Irgendwann brechen heftige Familienstreitigkeiten aus. Ein Auslöser könnte ein laufendes Scheidungsverfahren sein, in dem es auch um das Sorgerecht für ein kleines Kind geht. Man zeigt sich wegen allerhand Vergehen gegenseitig bei der Polizei an. Diese ermittelt und wird im Falle des nun vor dem Amtsgericht Angeklagten fündig. Er hat mehrfach die Unterschrift von Angehörigen gefälscht und sich innerhalb von kurzer Zeit um ein paar Tausender bereichert. Amtsrichterin Silke Schneider verurteilte den 30-Jährigen zu einer Freiheitstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung wegen siebenfachen Betrugs, Urkundenfälschung und Computerbetrug.
Der Sitzungstag begann mit Hochbetrieb, hatte die Richterin doch alle Geschädigten als Zeugen geladen.
Schon im Vorraum geriet man aneinander und beschimpfte sich, sagte ein Zuschauer, der ebenfalls zur Verwandtschaft gehörte. Um die Familien etwas zu befrieden, suchte deshalb der Anwalt des Angeklagten, Emre Hizli, ein Rechtsgespräch. "Gesichtspunkte aus den familiären Verhältnissen spielen eine große Rolle", teilte er mit.
Richterin, Staatsanwalt Christian Schorr und der Anwalt kamen zu einer Einigung. Und der Angeklagte räumte die Vorwürfe zur Gänze ein. Demnach hat er im vergangenen Sommer mehrfach vom Konto seiner Schwägerin Geldbeträge von knapp 1000 Euro auf ein Konto überwiesen, auf das er Zugriff hatte. Das gelang ihm, indem er die Unterschrift der jungen Frau fälschte. Ebenso ging er beim Konto des Schwiegervaters vor und schädigte diesen um rund 3000 Euro. Zeitgleich nahm er auch die EC-Karte eines weiteren Verwandten und hob Bares damit ab.
Der "dreisteste Fall", so der Staatsanwalt, war eine Überweisung mit gefälschter Unterschrift vom Konto des Vereins Menschenkinder in Forchheim. Sie ging auf das Konto des Schwiegervaters. Vermutlich, damit die vorherige Abbuchung nicht auffiel.
Da alles so einfach war, holte der Angeklagte sich gewissermaßen die Summe zurück, indem er nochmals die Unterschrift des Schwiegervaters fälschte. Etwa eine Woche später versuchte er das gleiche Spiel erneut. Doch diese Überweisung wurde nicht ausgeführt, da die Täuschung auffiel.
Wegen des Geständnisses brauchte das Gericht keine Zeugen zu hören. "Auch wenn wir die Zeugen vernehmen, werden wir keine Aufklärung erhalten, was hinter all dem steckt", sagte der Staatsanwalt. Durch die Abkürzung des Verfahrens hoffte er, dass sich die familiären Verhältnisse beruhigen. "Wenn der Angeklagte sein Temperament zügelt", betonte Schorr.
Auch der Verteidiger sah das so. Noch dazu, als während der Verhandlungspause die Polizei vorbeikam, weil erst einen Tag zuvor wieder eine Anzeige gegen den Angeklagten eingegangen war.
"Heute soll gewissermaßen ein Schlussstrich sein", wünschte er sich. Er habe deshalb seinem Mandanten nahegelegt, die Wohnung in dem Haus aufzugeben und wegzuziehen, damit Ruhe einkehren könne.