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Bewährungsstrafe für Lichtenfelserin


Autor: Redaktion

Lichtenfels, Sonntag, 21. Juni 2020

"Der Sachverhalt trifft zu", erklärte Rechtsanwalt Joachim Voigt. Auch der Rest des unter Vorsitz von Richterin Daniela Jensch stehenden Verfahrens war frei von Taktieren. Voigts Mandantin wurde vorge...


"Der Sachverhalt trifft zu", erklärte Rechtsanwalt Joachim Voigt. Auch der Rest des unter Vorsitz von Richterin Daniela Jensch stehenden Verfahrens war frei von Taktieren.

Voigts Mandantin wurde vorgeworfen, im unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln gewesen zu sein. Die Frau gab es selbst auch zu, und damit hatte der Prozess sein Bewenden - sollte man meinen. Doch aus dem Wunsch nach einer reinen Geldstrafe wurde nichts. Seit Freitag ist die 40-jährige Frau vorbestraft.

Wäre ihr Lebensgefährte am 13. August 2019 nicht in Lichtenfels in eine Verkehrskontrolle geraten, dann wäre die Polizei nie auf das gestoßen, was sich sonst noch im Wagen des Fahrers befand: 37 Ecstasy-Pillen. Eine Droge, die auch darum gefährlich sein kann, weil sie halluzinogene Wirkung besitzt.

Umgehend wurde ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Gestoppten eingeholt. Dort wurde aber nichts gefunden. Was einem Polizisten merkwürdig vorkam, war, dass man in seiner Wohnung auch keine Wäsche von ihm fand. So ging das Ermitteln weiter, und man folgerte, dass er seine Klamotten womöglich bei seiner Freundin haben könnte.

Sinnigerweise ging auf dem Handy des Kontrollierten ein Anruf ein und auf dem Display leuchtete ein Kosename auf. Den glich man mit einem Facebook-Profil ab. Das war der erste Treffer. Der zweite bestand darin, dass Beamte die herausgefundene Adresse aufsuchten und in der Wohnung der Lichtenfelserin noch mehr fanden: Außer der Wäsche ihres Freundes waren da auch noch zwei Gramm Crystal Speed, Amphetamine und Marihuana in nicht geringer Menge.

Schon vier Einträge wies das Bundeszentralregister zum Lebenswandel der wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge angeklagten Frau auf. Sachbeschädigung hier, Fahrerflucht dort, oder eben auch schon ein Betäubungsmittelvergehen. Immer wieder auf Strafbefehlsebene beigelegt und mit Geldstrafen geahndet, bilanziert auf über 3300 Euro.

Staatsanwalt fordert Haftstrafe

Für Staatsanwalt Alexander Brandt war das ein Hinweis darauf, dass es "mit Geldstrafen nicht mehr zu regeln" sei. Er forderte eine achtmonatige Haftstrafe. Die Bewährungszeit sollte drei Jahre und die Geldauflage 3500 Euro betragen. Er forderte das auch, obwohl die Angeklagte eigenen Aussagen zufolge einen Wandel in der Lebensführung hinbekommen habe. Zu ihren Verhältnissen gefragt, berichtete sie davon, dass sie nicht nur eine Suchtberatung erfolgreich hinter sich gebracht habe, sondern auch das Sich-Lösen aus dem einstigen abträglichen Bekanntenkreis. Auf 20 000 Euro bezifferte sie ihren Schuldenstand. Allerdings steht sie in Lohn und Brot und bezieht ein passables Gehalt.

Zwar bezeichnete Voigt die im August 2019 bei seiner Mandantin gefundene Auswahl an Unerlaubtem als "Gemischtwarenladen", hielt aber fest, dass die Hürde zur "nicht geringen Menge" nicht überschritten worden sei. Zu einem der Einträge im Bundeszentralregister bemerkte er gar, dass das "ja nur ein Pups" gewesen sei, nicht weiter schlimm also. "Ich sehe damit nicht, dass eine Freiheitsstrafe nötig ist (...), eine Geldstrafe wäre tat- und schuldangemessen", sagte der Advokat weiter. Die solle sich auf 3600 Euro belaufen, die Möglichkeit zur Ratenzahlung beinhaltend. Das wäre "eine erhebliche Geldstrafe - die wird die Angeklagte begleiten (...), und sie wird lange nachzudenken haben", meinte Voigt.

Dann fiel das Urteil, und das könnte der Frau auch zu denken gegeben haben: Jensch verurteilte sie zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und 1500 Euro Bewährungsauflage, überdies zu einem Jahr unter Bewährungsaufsicht. MH