Bewährung nach Todesdrohungen
Autor: Markus Häggberg
Lichtenfels, Donnerstag, 23. Juli 2020
Ein 45-jähriger Lichtenfelser kommt nach heftigen Drohungen aufgrund verminderter Schuldfähigkeit mit 18 Monaten Haft davon.
Zu mehreren Gelegenheiten im Mai 2018 äußerte ein 45-jähriger Mann aus Lichtenfels gegenüber seiner Lebensgefährtin, dass er ihre Tochter umzubringen gedenke. "Die gehört einfach zu Tode gebracht", war dabei noch das Harmloseste. Mitunter ging er auch ins Detail und schilderte Todesarten von ausgesuchter Grausamkeit. Hauptsächlich wegen Bedrohung sollte ihm der Prozess gemacht werden.
Am Ende fand Richterin Daniela Jensch einen Kompromiss, zwischen den Forderungen des Staatsanwalts und des Verteidigers. Jensch sah bei dem Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit und verhängte 18 Monate Haft auf vier Jahre Bewährung, wobei zwei Jahre unter enger Aufsicht zu verlaufen haben.
Wie ein Häufchen Elend
Im Prozessverlauf gab es einen Moment, da bot der Angeklagte selbst das Bild eines Häufchens Elend. Er weinte und schilderte aus seiner Sicht, wie übel ihm in der Beziehung mit der 48-jährigen Lichtenfelserin mitgespielt wurde. "Ich bin am Abend von der Arbeit gekommen, da hat sie mich gefragt, ,hast du den Kühlschrank gekauft, weil du mich zerstückeln und einfrieren willst?'", berichtete er unter Tränen. Sein Anwalt, Dieter Widmann, sollte schon eingangs des Verfahrens die Einschätzung abgeben, dass sich mit seinem Mandanten und dessen damaliger Lebensgefährtin zwei Personen getroffen hätten, deren Stärken nicht im Lösen von Problemen lägen.
Detailreiche Gewaltfantasien
Die Frau selbst schilderte relativ gefasst und detailreich die ausformulierten Gewaltfantasien gegen ihre 20-jährige Tochter, die darin bestanden hätten, ihr die Zunge rauszuschneiden, ihr die Kehle aufzuschlitzen und sie in eine Mülltonne zu stecken. Insgesamt erstreckten sich Drohungen über Monate. Einmal, so die Mutter, sei der Hase ihrer Tochter von dem Mann mit Abwehrspray eingesprüht worden, ein andermal sei sie auch selbst von ihm angegangen worden. Es sei nach ihrer Trennung passiert und er habe ihr in ihrem Auto die Bewegungsfreiheit genommen.
Im Gegenzug erklärte der Angeklagte aber auch, dass er von seiner Ex-Freundin gewürgt worden sei. Abseits all des wohl schwer zu Klärenden zwischen dem einstigen Paar, gab es aber auch Deutliches.
Mordandrohung am Telefon
Davon wusste ein Bayreuther Diplom-Psychologe zu berichten. Bei diesem nämlich rief der Angeklagte einst an und hinterließ eine beweiskräftige Nachricht auf dem Anrufbeantworter. "Es war unmissverständlich und er sprach davon, dass ihn keiner davon abbringen werde, die Tochter zu töten." Einen persönlichen Eindruck von dem Anrufer hatte der Psychologe vor Eingang des Anrufs auch gewinnen können. Er schilderte den Mann als sympathisch, aber auch als manipulativ, als sehr reflektiert und deshalb umso gefährlicher. "Sie wird sterben, sie hat das Leben nicht verdient, die Tochter sei ein Satan und hat kein Anrecht zu leben. Sie können mich melden, aber ausreden können Sie es mir nicht", habe er von dem Angeklagten zu hören bekommen.
Dabei gab der Zeuge die Einschätzung ab, dass der 45-Jährige unter einer Persönlichkeitsstörung leide. Psychiater Christoph Mattern fungierte in dem Fall als Gutachter, und auch er griff die Einschätzung des Psychologen auf, spezifizierte sie und attestierte eine schwere seelische Erkrankung. Zudem empfahl er eine Betreuung des 45-Jährigen.