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Bewährung für einen Einbrecher


Autor: Manfred Wagner

Haßfurt, Freitag, 14. November 2014

Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte einen 28-Jährigen, der in eine Firma eingedrungen war.


"Mitgefangen - mitgehangen", entgegnete Strafrichterin Ilona Conver dem Angeklagten (28 Jahre) auf dessen Einlassung, er habe bei dem Einbruchsdiebstahl "nur" Schmiere gestanden. Das Strafmaß, erläuterte sie ihm, sei für die "Haupttäter" und die "Aufpasser" genau dasselbe. Wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall sowie Fahrens trotz Fahrverbots kassierte der momentan Arbeitslose eine siebenmonatige Bewährungsstrafe beim Prozess am Amtsgericht Haßfurt.

Es war das diesjährige Wochenende vom 12. auf den 13. Juli. Von der Strafrichterin Ilona Conver zu den genaueren Umständen der Tat gefragt, antwortete der geständige 28-Jährige, an diesem Nachmittag in der Haßfurter Innenstadt zwei ihm oberflächlich bekannte Männer getroffen zu haben. Da sie alle miteinander ziemlich blank gewesen seien, habe man den Plan ausgeheckt, nachts in ein Firmengebäude am Stadtrand von Haßfurt einzusteigen.

Der Angeklagte kannte sich dort ganz gut aus, weil er einige Jahre vorher selber in dem Betrieb beschäftigt gewesen war. Vor Ort krochen die Einbrecher unter dem an einer abschüssigen Stelle befindlichen Rolltor hindurch auf das Firmengelände und hebelten dann mit einem mitgebrachten Werkzeug, möglicherweise einem Schraubendreher, das Fenster auf und stiegen ein.

In der Werkstatt suchten sie sich ein Nageleisen und machten sich dann an dem Getränkeautomaten zu schaffen. Schließlich schafften sie es, den Automaten zu knacken. Die Geldbox steckten sie ein. Danach versuchten sie ihr Glück an einigen Spinden der Angestellten. Dort fanden sie aber nur wenig Beute.

Die Tat entdeckt

Am Sonntagnachmittag fuhr ein Büroangestellter in die Firma, entdeckte den Einbruch und verständigte unverzüglich die Polizei. Wie der Angestellte im Zeugenstand erklärte, erbeuteten die Ganoven rund 150 Euro. Der von ihnen verursachte Schaden war weit höher und schlug mit etwa 850 Euro zu Buche.

Dass der Einbrecher noch am selben Tag gefasst wurde, dafür sorgte wieder einmal Kommissar Zufall. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Verdächtige bereits von der Polizei gesucht, weil er wohl in eine Hehlersache verwickelt war. Als ihn eine Polizeistreife aufgriff und seinen Rucksack durchsuchte, kam das Diebesgut aus dem Einbruch zutage. Offen blieb in der Verhandlung vor Gericht, ob der Einbrecher seine beiden Komplizen nur erfunden hat, um sich zu entlasten.

Die Juristen sprechen bei derartigen Taten von besonders schweren Fällen des Diebstahls. Ein solcher Fall liegt dann vor, wenn der Täter mittels eines Werkzeugs in ein Gebäude einbricht oder einsteigt oder etwas stiehlt, das verschlossen oder durch eine Schutzvorrichtung besonders gesichert ist. Diese Straftaten werden wesentlich härter bestraft als einfache Diebstähle. Der vom Gesetzgeber vorgegebene Strafrahmen sieht eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und zehn Jahren vor.

Mehrere Auflagen

Gleich mitverhandelt wurde eine unerlaubte Autofahrt vom 5. Juli dieses Jahres. Da saß der Mann trotz Fahrverbots hinterm Steuer. Das Gericht setzte für das noch nicht rechtskräftige Urteil eine zweijährige Bewährungszeit fest. Als weitere Auflage muss der spiel- und drogensüchtige Verurteilte 400 Euro an das Projekt "Lifeline" von Don Bosco zahlen und darf eine in Kürze beginnende Therapie nicht schuldhaft vorzeitig abbrechen. Und: Ihm wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.