Bettlägerige Bäche und Flüsse
Autor: Sebastian Schanz
Bamberg, Donnerstag, 05. Juli 2018
Der Mainpegel zeigt es: Es herrscht Trockenheit. Die Schifffahrt leidet darunter. Die Behörden weisen darauf hin, dass eine Entnahme von Wasser aus Gewässern kaum mehr erlaubt ist. Trinkwasser-Sparen kann den Kommunen aber Geld kosten.
Sebastian Schanz
Der Main ist zahm in diesen Tagen. Der Pegel bei Kemmern zeigt zwei Meter Wasserhöhe, normal sind drei: Wo sonst 25 Kubikmeter in der Sekunde vorbeifließen, sind es derzeit nur sieben.
"Eine Wasserknappheit ist da", berichtet Georg Seidl, am Wasserwirtschaftsamt Kronach zuständig für Stadt und Landkreis Bamberg. Die Region sei bekanntermaßen dürreanfällig. "Wir haben in Bayern ein starkes Nord-Süd-Gefälle." Während in der Alpenregion Niederschlagswerte von 2000 Millimeter im Jahr erreicht werden, seien es rund um Bamberg nur 700.
Doch Franken ist in diesem Jahr noch relativ glimpflich davongekommen.
Im Norden Deutschlands sehen Bauern wegen massiver Ernteausfälle ihre Existenz bedroht, werden Feuerwehren zum Benässen von Feldern eingesetzt.
Im Bamberger Hafen spüren die Mitarbeiter die Trockenheit, allerdings nur indirekt: "Zu- und Abfluss sind Rhein und Donau", erklärt Hafenmeister Harald Holzschuh. Wenn Schiffe zum Beispiel Weizen laden, müssen sie sich nach dem Rheinpegel Kaub richten. "Derzeit müssen sie etwa 30 Prozent weniger laden."
Donauschiffe müssen in Regensburg "leichtern" oder stoppen. Auch die Hotelschifffahrt ist eingeschränkt: Passagiere werden ab Passau mit dem Bus nach Bamberg gefahren, erst hier geht es weiter in Richtung Amsterdam.
"Wir selbst sind staugeregelt", erklärt Holzschuh. Außerdem diene der Brombachsee als Pufferspeicher, damit stets genug Wasser im Kanal ist. "Seit ich hier arbeite, also seit 35 Jahren, hat uns die Trockenheit direkt nichts ausgemacht."
Darf Wasser entnommen werden?
Nicht überall regeln Stauungen den Wasserstand. Dementsprechend stärker weisen die fränkischen Behörden derzeit auf die Regelungen zur Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen, Seen und Tümpeln hin - so auch das Landratsamt Bamberg. "Es war auch im vergangenen Jahr zu beobachten, dass verschiedentlich Anlieger aus kleinen Bächen und Gräben teilweise so viel Wasser herauspumpten, dass für die Lebewesen im oder am Gewässer nichts mehr übrig blieb und dadurch große Schäden angerichtet wurden", berichtet das Amt und weist auf die geltende Gesetzeslage hin. Unterschieden wird dabei zwischen dem Gemeingebrauch, der jedermann zusteht, und den Rechten für Gewässereigentümer und Anlieger. Jeder Bürger darf demnach geringe Mengen Wasser abschöpfen - aber nur mit Handgefäßen, nicht mit der Pumpe. Anlieger und Eigentümer dürfen auch pumpen, zum Beispiel Bauern. Doch auch für sie gilt: Ist der Wasserstand gering, können auch wenige Mengen entnommenes Nass die Flora und Fauna schädigen - und sind damit nicht erlaubt.
"Verstöße gegen die wasserrechtlichen Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden." Darüber hinaus müsste das Landratsamt zum Schutze des Wasserhaushalts kostenpflichtige Anordnungen erlassen und nötigenfalls Zwangsgelder festsetzen. "Das Landratsamt Bamberg bittet daher um größte Zurückhaltung bei der Wasserentnahme in sommerlichen Trockenperioden. Mit verstärkten Kontrollen ist zu rechnen."
So viel zu den Gewässern. Wie sieht es beim Trinkwasser aus? Soll der umweltbewusste Bürger lieber auf das Duschen verzichten? Nein, beruhigt Seidl vom Wasserwirtschaftsamt. Die Nutzung von Trinkwasser stehe auf einem anderen Blatt. "Hier sind Grundwasservorkommen betroffen, die nicht in diesem Maße saisonalen Schwankungen unterliegen." Für Kommunen kann es sogar finanzielle Belastungen geben, wenn die Bürger Trinkwasser sparen. "Die Wasseranlagen sind auf einen gewissen Durchfluss angelegt", erklärt Seidl. Wenn dieser Durchfluss zu gering wird, bleibe Dreck in den Leitungen. Die müssen dann von der Stadt oder der Gemeinde durchgespült werden - mit Trinkwasser.