Beschwerde zum Verkauf des Weinguts ist abgewiesen
Autor: Arkadius Guzy
Hammelburg, Dienstag, 16. Sept. 2014
von unserem Redaktionsmitglied Arkadius Guzy Hammelburg — Der Verkauf des städtischen Weinguts Schloss Saaleck ist jetzt rechtlich endgültig in trockenen Tüchern: Die Beschwerde e...
von unserem Redaktionsmitglied
Arkadius Guzy
Hammelburg — Der Verkauf des städtischen Weinguts Schloss Saaleck ist jetzt rechtlich endgültig in trockenen Tüchern: Die Beschwerde eines unterlegenen Bieters bei der Kommission der Europäischen Union ist abgewiesen. Das teilte Bürgermeister Armin Warmuth (CSU) im Stadtrat mit. Anfang des Monats war die Stadt über das Ende des Verfahrens informiert worden. Grund ist, dass sich die Gegenseite innerhalb festgesetzter Fristen nicht geäußert habe, wie der Bürgermeister erklärte.
Damit ist nach nunmehr vier Jahren der Verkauf des Weinguts abgeschlossen. Im Jahr 2010 hatte der Stadtrat beschlossen, das städtische Weingut zu veräußern. Ein Büro wurde beauftragt, die Ausschreibung vorzubereiten.
Den Zuschlag fürs Weingut bekam Ulrike Lange.
Ein unterlegener Bieter legte daraufhin zunächst eine Beschwerde bei der Rechtsaufsicht ein. Die konnte keinen Verstoß erkennen, da der höchstmögliche Preis erzielt worden war. Es folgte eine Beschwerde bei der Regierung von Unterfranken und schließlich eine Beschwerde bei der EU-Kommission wegen einer nach Meinung des Bieters rechtswidrigen Beihilfe.
Verfahren füllt viele Ordner
"Wir sind froh, dass wir nun absolute Rechtssicherheit haben", sagte Warmuth. Der Streit über den Verkauf hat der Stadt viel Aufwand bereitet: Von umfangreichem Schriftverkehr und zahlreichen Aktenordnern sprach der Bürgermeister. Die Beschwerde, aber auch die juristische Begleitung des ganzen Verkaufsverfahrens, hat die Stadt einiges gekostet - laut Warmuth insgesamt 50 000 Euro. Erleichtert und bestätigt äußerte sich ebenfalls Ulrike Lange auf Nachfrage.
"Gerade in der Anfangszeit hat der Rechtsstreit viel Energie gekostet, die man eigentlich fürs Weingut gebraucht hätte", sagte sie.
Auch wenn sich die Beschwerde bei der EU nicht gegen sie gerichtet habe, sei man bis zuletzt involviert gewesen. So habe sie immer wieder Auskünfte geben und Dokumente zum Betrieb offenlegen müssen.