Druckartikel: Berufung im "Fall Spachmann"

Berufung im "Fall Spachmann"


Autor: Christiane Lehmann

Coburg, Donnerstag, 03. Mai 2018

Die Landesanwaltschaft Bayern hat gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach im Fall der geschönten Abiturnoten am Casimirianum durch den Schulleiter Burkhard Spachmann Berufung beim Bayer...
Burkhard Spachmann


Die Landesanwaltschaft Bayern hat gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach im Fall der geschönten Abiturnoten am Casimirianum durch den Schulleiter Burkhard Spachmann Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Die Berufung wurde noch nicht begründet. Aus Gründen des Persönlichkeits- und Personaldatenschutzes werden jedoch auch nach Einreichung der Begründungsschrift keine Angaben zu deren Inhalt gemacht, teilte auf Anfrage der Pressesprecher und Oberlandesanwalt Jörg Spennemann mit. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach lautete Ende Januar auf eine Kürzung der Dienstbezüge um zehn Prozent auf drei Jahre. Die Landesanwaltschaft hatte beantragt, Burkhard Spachmann auf den Studiendirektor-Titel herabzustufen. Wie Thomas Bittorf, einer der Anwälte von Burkhard Spachmann auf Tageblatt-Nachfrage mitteilte, werde die Verteidigung wohl in Anschlussberufung gehen, wenn die Begründung der Landesanwaltschaft vorliegt. nel