Beleidigung ungeahndet
Autor: Udo Güldner
Walsdorf, Freitag, 09. August 2019
Der Angriff dreier Einheimischer aufs Asylbewerberheim in Walsdorf hatte nun ein gerichtliches Nachspiel. Die drei wurden zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt.
Es sind keine hartgesottenen Neonazis, die vor Strafrichterin Magdalena Becker sitzen. Keiner der drei ist bislang in der rechtsextremen Szene in Erscheinung getreten. Auch ein Kriminalbeamter aus der Abteilung Staatsschutz kennt die beiden Brüder und ihren Kumpel nicht, die einen pakistanischen Bewohner und den deutschen Hausmeister des Walsdorfer Asylbewerberheims mit Steinen beworfen und am Kopf verletzt haben.
Die Angeklagten haben keinen der üblichen Szeneanwälte, die sich auf Volksverhetzung oder Propagandadelikte spezialisiert haben. Es sind ganz normale Bürger, hart arbeitende Handwerker, die Ende Januar 2018 aus Frust beschließen, dass man eigenhändig etwas gegen die fehlgeschlagene Flüchtlingspolitik tun müsse.
Reichlich Alkohol schwemmt die letzten Skrupel hinweg. Man schnappt sich einen Baseballschläger und macht sich um halb elf Uhr abends auf den Weg. Wie einer der drei Angeklagten später aussagen wird, ging es darum "jemanden anzupöbeln und auf die Fresse zu hauen". Als sie am Asylbewerberheim ankommen, betreten zwei von ihnen das Gelände und gelangen in einen Innenhof.
Als eine Bewohnerin das Duo bemerkt, hauen sie allerdings nicht drauf, sondern ab. Als einer der Angeklagten von einer anderen Seite durch den Garten kommt, wird er von Bewohnern bemerkt, die gerade in einem Nebengebäude feiern. Der 63-jährige Hausmeister stellt den Eindringling zur Rede. Auf die Frage, was er und seine Begleiter hier wollten, bekommt der das beleidigende "Scheiß-Asylanten" und den ungeheuerlichen Satz zu hören: "Ihr gehört nach Dachau und vergast!" Als der Hausmeister daraufhin den Schreihals fotografieren will, eskaliert die Situation.
Plötzlich fliegen Steine auf den Hausmeister und einen bei ihm stehenden 39-jährigen Pakistani. Der eine hat nach der Attacke eine Beule am Hinterkopf, der andere eine stark blutende Platzwunde an der Schläfe. Als etliche der 45 Bewohner der Asylunterkunft nach draußen eilen, ergreifen die drei Angeklagten die Flucht. Zwei von ihnen werden noch im Nahbereich festgenommen.
Zur Anklage durch Staatsanwalt Johannes Bartsch kam "nur" die zweifache gefährliche Körperverletzung, weil man gefährliche Werkzeuge eingesetzt hatte und gemeinsam vorgegangen war. Der Hausfriedensbruch und die erschreckenden Beleidigungen waren von den Geschädigten nicht angezeigt worden.
Der Anklagevertreter argumentierte, es habe einen gemeinsamen Tatplan gegeben. Weshalb alle drei für die Steinwürfe mit einer einjährigen Bewährungsstrafe zur Verantwortung zu ziehen seien. Auch der dritte, der nicht selbst geworfen habe, habe die Straftaten seiner Komplizen gebilligt.