Bebauungsplan Heßdorf-Süd auf der Zielgeraden
Autor: Richard Sänger
Heßdorf, Mittwoch, 26. Sept. 2018
Der Gemeinderat Heßdorf beschäftigte sich mit dem Bebauungsplan Heßdorf-Süd. Die Planungen befinden sich auf der Zielgeraden. Lena Beyrich vom Planungsbüro TB Markert erläuterte in der Sitzung die ein...
Der Gemeinderat Heßdorf beschäftigte sich mit dem Bebauungsplan Heßdorf-Süd. Die Planungen befinden sich auf der Zielgeraden. Lena Beyrich vom Planungsbüro TB Markert erläuterte in der Sitzung die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Beyrich ging insbesondere auf einige Schwerpunkte ein. "Da fährt man ja wie in einem Tunnel", sagt sie zur vorgesehenen fünf Meter hohen Lärmschutzwand entlang der Kreisstraße. Diese wird auf drei Meter reduziert und es werden passive Maßnahmen empfohlen.
Aufgrund der heutigen Bauweise werde auch das Öffnen von Fenstern möglich sein, entgegnete die Planerin einer Befürchtung aus dem Gremium.
Außerdem besprochen wurden die erforderlichen Ausgleichsflächen von rund 25 000 Quadratmetern, die auf landwirtschaftlichen Flächen bei Hesselberg und in den Seebachauen umgesetzt werden sollen. Dabei wurde insbesondere auf die Verfügbarkeit der Grundstücke hingewiesen.
Mit den von der Planerin vorgeschlagenen Dachformen waren die Gemeinderäte nicht einverstanden. "In der heutigen Zeit wird anders gebaut und man sollte den Bauherrn mehr Freiheiten geben", wurde argumentiert.
Freigabe der Dachformen
Die Mehrheit des Gremiums einigte sich auf eine Freigabe der Dachformen. Auch mit den vorgeschlagenen Vorgaben zur Einfriedung war das Gremium nicht einverstanden und beschloss, Zäune bis 1,50 Meter festzusetzen.
Grundsätzlich erforderten die eingegangenen Stellungnahmen keine gravierenden Änderungen des Bebauungsplanes - nur der Lärmschutz wurde konkretisiert. Die geplante Wandhöhe von drei Metern ermögliche eine Einhaltung der Orientierungswerte im Außenwohnbereich. Darüber hinaus seien für die betroffenen Bereiche im Plangebiet weitere passive Schallschutzmaßnahmen vorgesehen, durch welche die erforderlichen Werte im Innenwohnbereich sichergestellt sind. Eine Erhöhung der Lärmschutzeinrichtung auf fünf Meter erscheint aufgrund der Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild unverhältnismäßig. Die weiteren Hinweise und Empfehlungen werden in die Entwurfsplanung des Bebauungsplanes aufgenommen. Das SG Immissionsschutz wird im weiteren Verfahren erneut beteiligt.