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Beamtin setzt Resturlaub vor Gericht durch


Autor: Nikolas Pelke

Erlangen, Dienstag, 26. Mai 2015

von unserem Mitarbeiter Nikolas Pelke Ansbach/Erlangen — Der Klügere muss nicht immer nachgeben. Manchmal muss die Klügere vor Gericht ziehen, um Recht zu bekommen. So geschehen kü...


von unserem Mitarbeiter Nikolas Pelke

Ansbach/Erlangen — Der Klügere muss nicht immer nachgeben. Manchmal muss die Klügere vor Gericht ziehen, um Recht zu bekommen. So geschehen kürzlich im Fall von Frau H. gegen die Stadt Erlangen. Die Auseinandersetzung landete schließlich in Ansbach.

Mündliche Verhandlung

Die Beamtin hat vor dem Verwaltungsgericht Ansbach auf ihrem Resturlaub bestanden. Die Stadt wollte die alten Urlaubstage ihrer Mitarbeiterin nicht mehr anerkennen. Nun hat die Beamtin auf ganzer Linie gewonnen.
In der mündlichen Verhandlung vom 20. Mai haben sich die Parteien vor dem Verwaltungsgericht Ansbach dahingehend geeinigt, dass die Stadt Erlangen weitere 13 Urlaubstage der Klägerin anerkennt - eben diese Tage, die sich an Resturlaub angesammelt hatten.
Die Beamtin und die Stadt haben daraufhin in der mündlichen Verhandlung den Rechtsstreit für erledigt erklärt. Die Ansbacher Richter haben daher das Verfahren eingestellt und der Stadt Erlangen die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Zwei Wochen Urlaub

Damit ist das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht beendet. Die Stadt wird das Urteil verkraften können. Die Beamtin wird zwei Wochen zusätzlich in Urlaub fahren können.