In Schweinfurt macht sich der Freistaat für das Zweirad stark.
Das bayerische Verkehrsministerium zeigt in Schweinfurt in Form einer Wanderausstellung die Vorzüge des Fahrrads als Verkehrsmittel auf. Die Ausstellung soll die Akzeptanz und Nutzung des Fahrrads für den Alltag und in der Freizeit erhöhen.
Mit einem Radverkehrsanteil von elf Prozent liegt Bayern über dem Bundesdurchschnitt. Dank zielgerichteter Investitionen in den Radwegebau verfügt der Freistaat heute über ein Radwegenetz von rund 8000 Kilometern entlang von Bundes- und Staatsstraßen. Damit sind über 50 Prozent der Bundesstraßen und über 30 Prozent der Staatsstraßen bereits mit einem Radweg ausgestattet. Und in den nächsten fünf Jahren sollen über 200 Millionen Euro in den weiteren Ausbau investiert werden.
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Noch nicht mitgerechnet sind hierbei die zahlreichen Radwege innerhalb der Städte und Gemeinden.
Die Ausstellung wird in Schweinfurt als gemeinsame Veranstaltung der Behörden während der üblichen Öffnungszeiten gezeigt, und zwar vom 16. bis 23. Februar im Staatlichen Ämtergebäude in der Mainberger Straße 14, vom 25. Februar bis 8. März im Rathaus, Markt 1, und vom 10. bis 23. März im Landratsamt in der Schrammstraße 1.
Interessierten Besuchern wird bei der Ausstellung das Radver-kehrshandbuch "Radland Bayern" angeboten, das Themen zur Radverkehrsförderung zusammenfasst und Entscheidern in Landkreisen, Kommunen sowie Vereinen und Verbänden als Nachschlagewerk dient. red
Straßenbegleitende Radwege erhöhen das Unfallrisiko gegenüber dem Radeln auf der Fahrbahn signifikant. Aus diesem Grund darf Benutzungspflicht seit beinahe zwei Jahrzehnten nur in begründeten Ausnahmefällen angeordnet werden - und das auch nur, wenn der Radweg vorgegebenen Qualitätskriterien entspricht.
Diese seit Oktober 1997 geltende Rechtslage ist wiederholt vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und sogar vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. Doch nach wie vor ignorieren nahezu alle verantwortlichen Verkehrsbehörden dies und ordnen Benutzungspflichten nach Gutdünken an - nicht selten unter Inkaufnahme hoher Gefährdung des Radverkehrs. Vor dem Rechtsweg, der gegen jede einzelne Anordnung gesondert erforderlich wäre und mit einer Vielzahl formaljuristischer Fallstricke gespickt ist, schrecken die meisten Radler verständlicherweise zurück - und darauf bauen die Behörden: Rechtsstaat pur!
Mehrere Bundesländer haben auf dem Erlaßweg verfügt, daß die Einhaltung der Rechtslage sowie die Beachtung der baulichen Anforderungen Fördervoraussetzungen sind. Der bayerische Innen- und Verkehrsminister, Joachim Herrmann, bezeichnet einen solchen Erlaß unter Verweis auf die ohnehin geltende Verbindlichkeit der Vorgaben als entbehrlich. Das hindert sein Haus indes nicht, auch grob gegen sie verstoßende Radwege finanziell zu bezuschussen und Proteste Betroffener zurückzuweisen. Die - ungeachtet einzelner Mängel - hervorragenden Aussagen des erwähnten Radverkehrshandbuchs bleiben Makulatur.
Zur Radverkehrsförderung gehört überdies mehr als die Bereitstellung geeigneter und sicherer Fahrwege: Abstell- und Unterbringungsmöglichkeiten, Kombination mit öffentlichen Verkehrsmitteln und vieles andere mehr. Doch da tut sich nahezu nichts.