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Basis für modernes Bauen


Autor: Sabine Weinbeer

Rauhenebrach, Mittwoch, 06. April 2016

In Rauhenebrach befasste sich das Gremium mit den Vorgaben für die dritte Änderung des Flächennutzungsplans. Er ist ein Grundlagenwerk für die kommunale Entwicklung.


Mit den künftigen Entwicklungsmöglichkeiten ihrer Gemeinde befassen sich Bürgermeister Matthias Bäuerlein und seine Gemeinderatsmitglieder seit geraumer Zeit. Für die dritte Änderung des Flächennutzungsplanes haben sie abgesteckt, wo in welchem Gemeindeteil künftig Wohnbebauung oder Gewerbe möglich wären. In der Gemeinderatssitzung am Dienstag wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange behandelt.
Der Flächennutzungsplan, das ist die Bauleitplanung einer Kommune. Der rechtskräftige Fächennutzungsplan Rauhen-ebrachs stammt von 1986. Da jetzt das digitale Kataster unterlegt werden muss, wurde die dritte Änderung angegangen. So können auch fachplanerische Ausweisungen, etwa zum Hochwasser, aktualisiert werden. Außerdem versucht der Gemeinderat Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Gemeinde in den nächsten 20 Jahren zu schaffen. Bürgermeister Bäuerlein betonte, dass der Flächennutzungsplan keine konkreten Maßnahmen nach sich zieht. Natürlich würden Bau- oder Gewerbeflächen nur umgesetzt, wenn es Bedarf gebe. Wenn die Gemeinde agieren will, braucht sie die Grundlage im Flächennutzungsplan.
Claudia Roschlau und ihre Mitarbeiter vom Planungsbüro erläuterten die Stellungnahmen der Fachbehörden. Diese bezogen sich auf Abstandsflächen zu Gewässern und Leitungen. Außerdem wurde in der Nachbarschaft zu Gewerbe oder Landwirtschaft darauf hingewiesen, dass der Immissionsschutz zu gewährleisten sei.


Zwei Bebauungspläne

Mit dem Flächennutzungsplan, in den jetzt die Anregungen eingearbeitet wurden, sollen zwei Bebauungspläne in die zweite Anhörungsrunde bei den Behörden geschickt werden, das spare Zeit und Geld, erläuterte Roschlau. Der Bebauungsplan "Am Berg" in Koppenwind wurde geändert, weil sich dort ein neuer Grundstückszuschnitt ergab. Matthias Bäuerlein erläuterte, dass die Grundstücke sehr klein vorgesehen waren - zu klein für potenzielle Bauherren. So wurden die Bauplätze neu bemessen die Erschließungsstraße angepasst. Gleichzeitig wurden die Festsetzungen von 1996 den modernen Bauformen angepasst: Möglich sind nun Häuser mit Zelt- oder Pultdach im Genehmigungsfreistellungsverfahren. Der Rat stimmte zu.
Den Bebauungsplan "Hof-äcker IV" in Geusfeld hatte der Gemeinderat 2009 beschlossen, Claudia Roschlau schlug vor, den Vorentwurf ebenfalls in das Verfahren hineinzunehmen. An dieser Erweiterung schieden sich im Gremium jedoch die Geister, auch Anwohner hatten Widerspruch eingelegt. Sie sehen ein Problem in Zufahrt und Lage. In der Sitzung wurde vorgeschlagen, ein anderes Siedlungsgebiet am Ortseingang zu prüfen. Bürgermeister Bäuerlein will alles im Bauausschuss besprechen.
Keine Einwände gab es gegen die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Fischteichanlage in Fürnbach.
In Prölsdorf ist die Innenrenovierung der Kirche St. Sebastian angelaufen (veranschlagt mit 250 000 Euro, gefördert vom Bischöflichen Ordinariat mit 180 000 Euro). Allerdings wurde der Kirchenstiftung mitgeteilt, dass der Zuschuss der Diözese erst 2018 gezahlt werden kann. Matthias Bäuerlein informierte, dass er geprüft habe, ob die Gemeinde mit einer Zwischenfinanzierung helfen kann, das scheide jedoch aus. Die Kirchenstiftung werde jetzt einen Kredit aufnehmen.


Abschlag beschlossen

Damit in der Zwischenzeit die laufenden Rechnungen beglichen werden können, beschloss der Gemeinderat einen Abschlag auf den gemeindlichen Zuschuss. Der beläuft sich auf zehn Prozent der nachgewiesenen Kosten. 20 000 Euro erhält die Kirchenstiftung Prölsdorf umgehend, abgerechnet wird am Ende. Fertig soll alles zur 800-Jahr-Feier im August sein.
Zur Frage, ob in der Gemeinde zwei Hotspots für freies WLAN angeboten werden, muss noch einiges geklärt werden. Die Abkochanordnung für Geusfeld muss weiter gelten; erst müssen drei Wasserproben ohne Beanstandungen sein. Ob ein Behindertenparkplatz am Wertstoffhof angelegt wird, entscheidet der Bauausschuss.