Winterdienst soll auf eine neue Grundlage gestellt werden
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Königsfeld, Montag, 28. Juni 2021
Das Thema Abwasserentsorgung behandelte der Gemeinderat Königsfeld in seiner jüngsten Sitzung und fasste dazu einen Beschluss. Ein Planungsbüro aus Ba...
Das Thema Abwasserentsorgung behandelte der Gemeinderat Königsfeld in seiner jüngsten Sitzung und fasste dazu einen Beschluss.
Ein Planungsbüro aus Bamberg hat die Überrechnung der Kläranlage abgeschlossen. Die Ausbaugröße der Anlage kann auf 2500 Einwohnergleichwerte erhöht werden, wenn dafür auf die simultane Stabilisierung verzichtet wird. Eine Konsequenz daraus ist, dass der Klärschlamm nicht mehr landwirtschaftlich verwertet werden darf. Zudem sollte zur sicheren Einhaltung des verschärften Ablaufwertes für Phosphor eine Anlage zur Fällmitteldosage installiert werden. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, eine Schneckenpresse im Container auszuschreiben.
In einem weiteren Punkt stimmte der Gemeinderat einem Antrag auf eine einfache Dorferneuerung für den Gemeindeteil Voitmannsdorf zu. Der Ortssprecher und Gemeinderat Hofmann stellte im Auftrag der Dorfgemeinschaft den Antrag auf eine einfache Dorferneuerung in Voitmannsdorf. Er berichtete, dass sich der Ort baulich entwickelt und innerorts viel verändert habe.
Für den Gemeinderat stellte sich in der Diskussion die Frage, ob auch andere Gemeindeteile zur einfachen Dorferneuerung angemeldet werden sollten, nachdem nur Treunitz, Poxdorf und Laibarös neu gestaltet wurden. Dem Antrag auf eine einfache Dorferneuerung für Voitmannsdorf stimmte der Gemeinderat zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Amt für Ländliche Entwicklung die grundsätzlichen Fragen und die weitere Vorgehensweise zu klären. Üblicherweise dauert es vier bis fünf Jahre, bis nach Antragstellung ein solches Verfahren eine Förderung erhält.
Wie geht es mit dem Winterdienst in der Gemeinde Königsfeld weiter? Aufgrund der Situation im Winter 2020/2021 und einiger Beschwerden überlegt der Gemeinderat , ob der Winterdienst auf eine neue Basis gestellt wird, um sicherzustellen, dass auch die Nebenstraßen geräumt und gestreut werden. Ein Informationsblatt zu den rechtlichen Pflichten wurde bereits zu einer der letzten Sitzungen an die Gemeinderäte gesandt.
Nach der Rechtslage müssen nur besonders gefährliche und stark frequentierte Strecken geräumt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Strecken, die vom Bauhof geräumt und gestreut werden, den rechtlichen Rahmen abdecken und damit den Verkehrssicherungspflichten der Gemeinde komplett Rechnung getragen wird.
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