Tierschutz ist Pflicht der Kommunen
Autor: Fränkischer Tag
, Freitag, 03. Juli 2026
Leserbrief zur Berichterstattung über die Finanzierung von Tierheimen
Mit großem Interesse – und wachsender Sorge – verfolge ich die anhaltende Debatte über die finanzielle Notlage unserer Tierheime.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass viele dieser Einrichtungen am Limit arbeiten. Was in der öffentlichen Wahrnehmung jedoch allzu oft untergeht: Tierheime sind keine reinen Hobby-Einrichtungen von Tierliebhabern, die man nach Kassenlage bezuschussen kann oder nicht. Sie erfüllen eine knallharte gesetzliche Pflichtaufgabe unserer Gemeinden.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 965–976 BGB) ist jede Kommune als Fundbehörde verpflichtet, sich um herrenlose Tiere zu kümmern und deren Versorgung zu finanzieren.
Da kaum eine Stadt ein eigenes, kommunales Tierheim betreibt, lagern viele Kommunen diese ungeliebte Aufgabe dankbar an die örtlichen Tierschutzvereine aus.
Das Problem dabei: Die pauschalen Abgeltungen, die die Gemeinden dafür zahlen, decken oft nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten für Futter, Personal und explodierende Tierarztkosten. Der Rest wird über Spenden und ehrenamtliches Engagement subventioniert.
Man muss sich klarmachen, was passiert, wenn dieses System kollabiert und das erste Tierheim aus Geldmangel schließen muss. Die Pflicht der Gemeinde erlischt dadurch nämlich nicht.