Mehrzweckhalle erhält Regelwerk
Autor: Fränkischer Tag
, Sonntag, 19. Juli 2026
Stadtrat Baunach lehnt Integration der Schulbusse in die öffentlichen Linien ab
Erneut hat sich der Stadtrat mit der künftigen Mehrzweckhalle beschäftigt. Nachdem die geplanten Regelungen bereits einen Monat zuvor präsentiert worden waren, wurden nun die Satzung, die Gebührenordnung sowie die allgemeinen Nutzungsbedingungen beschlossen.
Damit stehen die rechtlichen Grundlagen für den späteren Betrieb der Halle fest. Die Regelungen definieren unter anderem Zuständigkeiten, Nutzungszeiten sowie Gebühren. Die Mehrzweckhalle befindet sich derzeit im Bau und soll künftig sowohl dem Schul- und Vereinssport als auch kulturellen Veranstaltungen und weiteren Nutzungen dienen.
Einen weiteren Schritt machte der Stadtrat beim Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans „Langmeh“. Hintergrund ist, dass der aus dem Jahr 1991 stammende Bebauungsplan nicht mehr den heutigen städtebaulichen Anforderungen entspricht und deshalb aufgehoben werden soll. Der Stadtrat billigte den überarbeiteten Entwurf und beschloss die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden im nächsten Verfahrensschritt. Wegen persönlicher Beteiligung nahmen mehrere Stadtratsmitglieder sowie Bürgermeister Tobias Roppelt an Beratung und Abstimmung nicht teil.
Neuer Solarpark
Mit dem Aufstellungsbeschluss brachte der Stadtrat außerdem die Planungen für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage westlich von Priegendorf auf den Weg. Vorgestellt wurde das Vorhaben durch die Firma Aqwiso, die das Projekt entwickelt. Der geplante Solarpark soll auf drei Flurstücken entstehen. Gegenüber den ersten Überlegungen vom Jahresbeginn wurde das Plangebiet erweitert und umfasst nun rund 10,15 Hektar. Die eigentliche Modulfläche soll etwa 8,24 Hektar betragen. Vorgesehen ist eine Leistung von rund 10,74 Megawatt beziehungsweise eine jährliche Stromerzeugung von etwa 10,74 Millionen Kilowattstunden. Nach Angaben des Projektentwicklers könnte damit rechnerisch der Bedarf von rund 3070 Durchschnittshaushalten gedeckt werden.
Das Gelände liegt südlich der Kreisstraße BA 37 an der Gemarkungsgrenze zu Rudendorf beziehungsweise Ebelsbach. Die nächstgelegene Wohnbebauung in Priegendorf befindet sich nach Angaben des Unternehmens rund 1,2 Kilometer entfernt, der Krappenhof etwa 350 Meter südlich. Aufgrund der Geländesituation sei eine direkte Sichtbeziehung zur Wohnbebauung nicht gegeben. Die Flächen weisen nach den vorgelegten Unterlagen vergleichsweise geringe Ackerzahlen auf.