Info-Flugblatt für die Bahnausbau-Anlieger
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Bamberg, Mittwoch, 17. Februar 2021
Jetzt oder nie lautet die Devise, wenn es um den Bahnausbau durch das Stadtgebiet und damit eine mindestens acht Jahre lange Großbaustelle ab Ende 202...
Jetzt oder nie lautet die Devise, wenn es um den Bahnausbau durch das Stadtgebiet und damit eine mindestens acht Jahre lange Großbaustelle ab Ende 2023 geht. Denn wer sich jetzt als Betroffener nicht über die konkreten Planungen informiert und gegebenenfalls Einwendungen erhebt, hat schlechte Karten, wenn die Bagger erst einmal anrollen.
Um alle möglicherweise betroffenen Bürgern auf die Bedeutung der seit 8. Februar laufenden Auslagefrist zum Planfeststellungsverfahren hinzuweisen, hat die Stadt Bamberg im Rahmen ihrer Informationsoffensive zum Bahnausbau Info-Flugblätter drucken lassen. Sie landen in den kommenden Tagen in den Briefkästen der Straßen im direkten Umfeld der Bahnstrecke.
Darin wird insbesondere auf die einzuhaltenden Fristen und die Möglichkeiten der Information und zur Stellungnahme hingewiesen. Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt durch die digitale Veröffentlichung auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken als Anhörungsbehörde unter www.reg-ofr.de/pfa22.
25 Ordner stehen bereit
Zusätzlich besteht bis zum 8. März die Möglichkeit zur allgemeinen - analogen - Einsicht in die insgesamt 25 Ordner mit Erläuterungen und Plänen im Baureferat der Stadt Bamberg und zwar während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Do 9-17 Uhr, Fr 9-14 Uhr). Für diesen Fall wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten (Telefon 0951/87-1125, E-Mail : bahnausbau@stadt.bamberg.de).
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 22. März bei der Stadt Bamberg oder bei der Regierung von Oberfranken , Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, schriftlich Einwendungen erheben. Einwendungen können zusätzlich elektronisch, auch mit einfacher E-Mail , unter Einwendungen-PFA-22@reg-ofr.bayern.de vorgebracht werden. Dabei muss der geltend gemachte Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennbar sein. Entschieden wird hierüber nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Nürnberg.
Zusätzlich werden in dieser Woche alle betroffenen Unternehmen und Betriebe von Oberbürgermeister Andreas Starke angeschrieben, um auf die Tragweite des Großprojekts der Bahn und die Möglichkeit von Einwendungen im Planfeststellungsverfahren hinzuweisen.