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Grundsicherung: Reform tritt in Kraft


Autor: Fränkischer Tag

, Mittwoch, 01. Juli 2026


Der Gesetzgeber hat die Grundsicherung reformiert. Am 1. Juli wird das Bürgergeld von der „Grundsicherung für Arbeitsuchende abgelöst“. Damit wird der Vorrang der Vermittlung in Arbeit und Ausbildung gegenüber der Teilnahme an Weiterbildungen gestärkt und die Mitwirkungspflichten noch verbindlicher geregelt, heißt es in einer Pressemitteilung der Agentur für Arbeit.

In Fällen, bei denen Qualifizierungen oder Weiterbildungen für eine nachhaltige Eingliederung erfolgversprechender sind als eine direkte Vermittlung, sollen diese auch künftig ermöglicht werden. Die individuelle Lebenslage wird durch fest verankerte Schutzmechanismen weiterhin berücksichtigt, um Menschen vor unverschuldeten Härten zu schützen.

Die Bearbeitung von Anträgen erfolgt ab Juli gemäß der neuen Rechtslage. Menschen im Bürgergeldbezug müssen nicht selbst aktiv werden. Dies gilt auch dann, wenn auf neu versandten Schreiben noch der Begriff Bürgergeld genannt wird.

Alle Antragsformulare, Bescheide und Schreiben werden bis Ende des Jahres angepasst. Die bereits erlassenen Bescheide behalten auch nach dem 1. Juli weiterhin ihre Gültigkeit. Geldleistungen werden ohne Unterbrechungen gezahlt, die Weiterführung von vereinbarten Maßnahmen und die nahtlose Betreuung der Kunden ist sichergestellt. red