Gastronomie und Einzelhandel entlasten
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Bamberg, Mittwoch, 03. März 2021
Die SPD-Stadtratsfraktion hat beantragt, dass für die Straßenbewirtschaftung von Gastronomie- und Einzelhandelsbetrieben in der Sommersaison 2021 kein...
Die SPD-Stadtratsfraktion hat beantragt, dass für die Straßenbewirtschaftung von Gastronomie- und Einzelhandelsbetrieben in der Sommersaison 2021 keine Sondernutzungsgebühren erhoben werden. Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden, zusätzliche öffentliche Außenflächen für Gastronomie- und Handelsbetriebe anzubieten, die keine Möglichkeit der Straßenbewirtschaftung an ihrer eigenen Betriebsstätte haben.
Darüber hinaus beantragt die SPD-Stadtratsfraktion, die Gebühren für Straßenkünstler auch im Jahr 2021 auszusetzen, um insbesondere regionalen Künstlern die Möglichkeit zu schaffen, zusätzliche Einnahmen zu generieren.
Die Corona-Pandemie habe durch Schließungen und fortbestehende Einschränkungen bei Handel und Gastronomie wie auch durch den Ausfall aller Events, die die Innenstadt beleben, die wirtschaftliche Existenzgrundlage vieler Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe massiv gefährdet, heißt es in der Mitteilung. Durch die sowieso schon schwierige Situation aufgrund des zunehmenden Strukturwandels ( Onlinehandel ) sei der Einzelhandel in Bamberg dabei besonders betroffen.
Die Ausweitung der Freiflächen für gastronomische und handelsorientierte Sondernutzungen im Zuge der Corona-Pandemie habe 2020, aus der Not geboren, Impulse für die Belebung der Innenstadt gesetzt. Nach Ansicht der Antragsteller sollte diese Möglichkeit der kostenfreien Nutzung von Außenflächen daher über die aktuelle Ausnahmesituation hinaus ermöglicht werden. Allerdings sei auch verstärkt auf andere notwendige Nutzungen zu achten (zum Beispiel Veranstaltungen auf den Plätzen, Barrierefreiheit des öffentlichen Raums, Ruhebedürfnis der Anwohner, Abstellplätze Fahrräder). red