Erhebliche Beschneidung der Pressefreiheit
Autor: Fränkischer Tag
, Montag, 27. Juli 2026
Die Bundesregierung will die Auskunftsrechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat einschränken. Ihre Argumente sind mehr als zweifelhaft, die Folgen weitreichend.
Als gäbe es keine drängenderen Probleme. Vor etwa einem Monat trafen sich die Spitzen der Koalitionsparteien zu ihrem lange angekündigten Reform-Ausschuss im Kanzleramt . Man schnürte ein „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“. Unter den etwa 34 Punkten war viel Wichtiges dabei: Rente, Arbeitsmarkt, Steuer. Und dann war da der Punkt 32, die Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), das Bürgerinnen und Bürgern Auskunftsrechte gegenüber dem Staat einräumt.
Zweifelhafte
Begründungen
In der vergangenen Woche ist nun bekannt geworden, wie die Reform laut dem Innenministerium aussehen könnte. Die Pläne gehen noch weiter als im Koalitionsausschuss besprochen. Sie sind vor allem eins: Eine Einschränkung der Pressefreiheit und der Auskunftsrechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat – mit zweifelhaften Begründungen.
Der MDR zitiert aus einem Vermerk des Innenministeriums. Eine Idee: Journalisten und Abgeordnete sollen keine Anfragen nach dem IFG mehr stellen können, die hätten ja ohnehin ein privilegiertes Auskunftsrecht. Aber wer schon mal eine Anfrage an eine Presseabteilung gerichtet hat, weiß: Man bekommt vielleicht eine Antwort, wird aber nur allzu oft mit nichtssagenden Plastiksätzen abgefertigt. Anspruch auf Akteneinsicht haben Journalisten nicht. Der Vorstoß wäre eine erhebliche Beschneidung der Pressefreiheit .
Die Veränderung trifft aber eben nicht nur Journalisten und Abgeordnete. Jeder Bürger kann über das IFG Einsicht in Akten und Vermerke einfordern, in E-Mails oder Kalendereinträge – noch. Die Kosten einer Anfrage könnten steigen, von aktuell maximal 500 Euro auf mehrere Tausend. Wer außer der Presse wird dieses Recht dann noch in Anspruch nehmen?