Die Grenzen der „Künstlichen Intelligenz“
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Bamberg, Dienstag, 31. Januar 2023
Nachdem die Rechtsanwaltschaft im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg zwei Jahre aus Gründen des Infektionsschutzes pausieren musste, wurde die...
Nachdem die Rechtsanwaltschaft im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg zwei Jahre aus Gründen des Infektionsschutzes pausieren musste, wurde die Tradition des Neujahrsempfangs nun wieder aufgenommen: Rund 300 Gäste aus der „Justizfamilie“, von Kirchen, Politik, Verwaltung und weiteren gesellschaftlichen Institutionen hat Generalstaatsanwalt Wolfgang Gründler stellvertretend für die Gastgeber in der Aula der Universität Bamberg begrüßt.
Sein besonderer Gruß ging an den Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Hans-Joachim Heßler, die Abgeordneten aus dem Europaparlament, dem Deutschen Bundestag und dem Bayerischen Landtag sowie den Präsidenten des ungarischen Tafelgerichts in Pécs, Tamas Turi.
Im Zentrum des Neujahrsempfangs stand die Festansprache des Präsidenten des Oberlandesgerichts Lothar Schmitt zum Thema „Algorithmen – Entscheider der Zukunft?“. Aktuell werde intensiv darüber diskutiert, ob und inwieweit Künstliche Intelligenz (KI) selbständig und eigenständig entscheiden könne.
Hierbei sei es wichtig, die verfassungsrechtlichen Grenzen zu kennen. So schreibe das Grundgesetz in Artikel 92 und 101 vor, dass abschließende Entscheidungen durch eine natürliche Person als Richterin oder Richter gefällt werden müssten.
Auch dürften privatwirtschaftliche Unternehmen, die algorithmische Systeme entwickeln, nicht in den Kernbereich der rechtsprechenden Gewalt einwirken.
Zudem würden die Prinzipien der „Richterlichen Unabhängigkeit“, der Gesetzesbindung und der Gewaltenteilung die Übertragung der rechtsprechenden Tätigkeit auf Künstliche Intelligenz untersagen.
Unverrückbare Grenzen