Darf „grüüün“ einseitig kündigen?
Autor: Fränkischer Tag
, Donnerstag, 15. Oktober 2026
Es gibt Zweifel am Vorgehen des Stromversorgers – Manche Kunden haben offenbar einen Sonderstatus
Das angekündigte Ende der Stromlieferung durch den Stromanbieter „grüüün“ wirft viele Fragen auf. Und auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angekündigten Schritts. Die Verbraucherzentrale gibt konkrete Ratschläge, wie Kunden sich verhalten sollen.
Ende letzter Woche hatte „grüüün“ seine Kunden informiert, dass es die Stromlieferung Ende Oktober wegen der Energiepolitik der Bundesregierung und der EEG-Novelle einstellen wird. Indizien in der Recherche deuten darauf hin, dass es dabei offenbar nicht alle 200.000 Kunden betrifft, sondern dass einige einen Sonderstatus haben.
Das Unternehmen , das zur Rugendorfer Gruppe Münch Energie gehört, hat auf der eigenen Website Fragen und Antworten publiziert, die die Entscheidung als alternativlos erscheinen lassen und Kunden zum Wechsel auffordern.
Das waren unsere Fragen
Auf weitergehende Anfragen unserer Redaktion wollte das Unternehmen von Münch Energie nicht öffentlich antworten. Wir haben unter anderem wissen wollen, welche rechtliche Basis die Ansage an Kunden hat, diese trotz gültiger Verträge nicht bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit zu beliefern. Ebenso interessierte uns, wie sich eine Gesetzesnovelle, die weder verabschiedet noch in Kraft ist, sich jetzt schon aufs laufende Geschäft auswirken kann.
Das Unternehmen verkündet auf seiner Homepage zur Frage, ob man kündigen muss oder ob der Vertrag ohnehin endet: „Wir stellen unsere Belieferung spätestens zum 31. Oktober 2026 ein. Wir empfehlen Euch beim Wechsel zum neuen Anbieter die Kündigung mit anzuklicken, da dies die Marktprozesse deutlich beschleunigt.“