Buttenheim für Ausbau der Windkraft
Autor: Andrea Spörlein
Buttenheim, Montag, 17. Januar 2022
Energiewende Der Marktgemeinderat Buttenheim beschloss einstimmig einen Antrag auf Herausnahme des geplanten Vorranggebietes für Windkraftanlagen „Tiefenhöchstadt-Nord“ aus dem Landschaftsschutzgebiet „Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst“.
Bei der jüngsten Sitzung des Buttenheimer Marktgemeinderats unter der Leitung von Bürgermeister Michael Karmann (ZWdG/CSU) wurde die weitere Vorgehensweise in Sachen „Windkraft Buttenheim “ vorgestellt. Der Bürgermeister erinnerte nochmals daran, dass die mannigfaltigen Aufgaben der Energiewende nur im gesamtgesellschaftlichen Kontext zu lösen seien. Der Markt Buttenheim habe sich zum Ziel gesetzt, proaktiv nach Lösungen zu suchen, wie sich eine Gebietskörperschaft dieser Größenordnung sinnvoll in diesen komplexen Prozess einbringen kann. Einer dieser Lösungsansätze sei das Engagement für die Windenergie.
Unterstützt wird die Kommune von Hubert Treml-Franz von der Energieagentur Nordbayern, der vom bayerischen Wirtschaftsministerium zum „Windkümmerer“ für den Bezirk Oberfranken bestimmt worden ist. Dieser erläuterte die weitere Vorgehensweise in Buttenheim .
Als nächster Verfahrensschritt sei bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Bamberg ein Antrag auf Herausnahme des geplanten Vorranggebietes für Windkraftanlagen „Tiefenhöchstadt-Nord“ aus dem Landschaftsschutzgebiet „Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst“ zu stellen. Der Naturschutzbeirat des Landkreises Bamberg habe sich bei seiner Sitzung am 15. September 2021 nach detaillierter Abwägung bereits einstimmig für das Projekt ausgesprochen.
Im nordöstlichen Gemeindegrenzgebiet befinden sich seit 15 Jahren fünf Windkraftanlagen ( Windpark Oberngrub) in Betrieb, vier Anlagen im Bereich des Marktes Heiligenstadt und eine Anlage im Bereich des Marktes Buttenheim . Der Umgriff dieses Gebiets wurde in den vergangenen Monaten bereits umfangreich im Hinblick auf die Etablierung weiterer Anlagen geprüft und es wurden bereits einige Träger öffentlicher Belange abgefragt. Ausschlusskriterien sind bisher nicht bekannt. Das Luftamt Nordbayern sieht für den Standort keine Hinderungsgründe. Der Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur ist ebenso die Möglichkeit der Realisierung zu entnehmen.
Noch zwei bis drei Windenergie-Anlagen
Die Abgrenzung des geplanten Vorranggebietes (VRG) erfolgt nach den Abstandsrichtlinien im Kriterienkatalog des Regionalplans Oberfranken-West. Hier ist der Ort Tiefenhöchstadt im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen, für das ein Abstand von 700 Metern eingehalten wird. Im Fall von Kälberberg liegt keine Widmung vor; somit wird das Dorfgebiet wie im Fall von Tiefenhöchstadt mit einem Abstand von 700 Metern berücksichtigt.