Bürgerentscheid wird wahrscheinlich
Autor: Johannes Michel
Breitengüßbach, Freitag, 21. Januar 2022
Gemeinderat In Breitengüßbach gibt es Widerstand gegen die Bebauungspläne „Brückenweg Nord“ und „Brückenweg Süd“.
Johannes Michel
Die zweite Auslegungsrunde für die Bebauungspläne „Brückenweg Nord“ und „Brückenweg Süd“ ist vorbei. Erneut hatte sich der Gemeinderat nun mit den eingegangenen Stellungnahmen zu beschäftigen. Überraschungen gab es keine, das Verfahren wird dennoch erst einmal pausieren. Grund ist eine Unterschriftensammlung, die voraussichtlich zu einem Bürgerentscheid führen wird.
Drei Einwendungen von Privatpersonen, einige Ergänzungen der Behörden (Träger öffentlicher Belange). Viel Neues gab es in der Breitengüßbacher Gemeinderatssitzung zu den beiden Bebauungsplänen „Brückenweg Nord“ und „Brückenweg Süd“ nicht zu erfahren.
Von privat wurde erneut geäußert, dass das geplante Servicewohnen deutlich überdimensioniert sei, dass es sich um einen unansehnlichen Riegelbau handeln werde, dass in Breitengüßbach keine stadtähnlichen Strukturen gewünscht seien und dass die Bebauung teilweise im Hochwassergebiet liege. Auch wurde den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten vorgeworfen, dass sie sich die Situation vor Ort gar nicht angesehen hätten und die Beschlüsse im Eilverfahren durchwinken würden.
Sämtliche Beschlüsse zum Thema Brückenweg wurden in der Sitzung wie schon im Oktober vergangenen Jahres bei zwei Gegenstimmen getroffen. Kai Kutzner von der Planungsgruppe Strunz hatte zuvor jeweils die Einwendungen nochmals zusammengefasst und die Beschlussvorschläge verlesen. Einzige Abweichung von der Beschlussvorlage ist, dass die beiden Satzungsbeschlüsse zu den Bebauungsplänen zwar gefasst wurden, allerdings ohne den Passus: „Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und den Bebauungsplan damit in Kraft zu setzen.“
Grund ist, dass bei der Gemeinde ein Antrag auf Bürgerentscheid eingegangen ist. Das Ziel der Initiatoren: Der Bebauungsplan soll nicht umgesetzt und das Gebiet kleinteiliger geplant werden. Die notwendige Anzahl an Unterschriften (mindestens zehn Prozent der wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner) liegt vor, so dass sich der Gemeinderat in der nächsten Sitzung mit der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beschäftigen muss. Sollte das positiv beschieden werden, was an sich nur eine Formsache ist, käme es bis etwa Mitte April zu einem Bürgerentscheid . Der Gemeinderat werde, so Geschäftsstellenleiter Stefan Neubauer im Nachgang zur Sitzung ein Ratsbegehren vorbereiten, um den Bürgerinnen und Bürgern am Abstimmungstag eine Alternative zu präsentieren.