„Allianz für den freien Sonntag“ gewinnt Prozess gegen Stadt Hallstadt
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Hallstadt, Mittwoch, 09. Juni 2021
Ein lang anhaltender Prozess durch sämtliche Instanzen wurde nun zugunsten der „Allianz für den freien Sonntag in Bamberg“ beendet. Federführend hatte...
Ein lang anhaltender Prozess durch sämtliche Instanzen wurde nun zugunsten der „Allianz für den freien Sonntag in Bamberg“ beendet. Federführend hatten die KAB Bamberg und die Gewerkschaft Verdi im Bezirk Oberfranken West gegen die Verordnung zum Offenhalten der Geschäfte in der Stadt Hallstadt an Sonntagen geklagt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied auf Initiative der Allianz, dass Hallstadt die Verordnung zur Sonntagsöffnung abändern muss.
Wie es in dem Pressebericht der Allianz heißt, sei erstmals entschieden worden, dass die KAB und Verdi auch Altverordnungen zur Sonntagsöffnung vor den Gerichten beklagen können. Die Stadt Hallstadt hatte gegen dieses Urteil des Bayerischen Gerichtshofs Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Mit Beschluss vom 4. Juni wies das Bundesverwaltungsgericht nun die Beschwerde der Stadt Hallstadt zurück, so dass das Urteil des Bayerischen Gerichtshofs Gültigkeit erlangt. Damit habe die „Allianz für den freien Sonntag in Bamberg“ Rechtsgeschichte geschrieben, da nun klargestellt worden sei, dass die KAB und Verdi als Kläger auch kommunale Verordnungen angreifen dürfen, die bereits über Jahre hinweg in Kommunen Anwendung finden. Somit sei höchstrichterlich festgehalten, dass rechtswidrige Sonntagsöffnungen jederzeit überprüft und die jeweiligen Kommunen beklagt werden können, auch über die bisherige Klagefrist hinweg.
Kläger atmen auf
„Eine Lockerung des Sonn- und Feiertagsschutzes bedeutet immer einen erheblichen Einschnitt. In vielen Fällen gehen der Zulassung Verstöße gegen Verbote voraus, durch die das geltende Recht infrage gestellt werden soll. Dazu zählen auch Altverordnungen, die der aktuellen Rechtsprechung nicht mehr entsprechen. Dass eine ganze Gesellschaft zur selben Zeit gemeinsam innehält, ist alles andere als unzeitgemäß. In einer immer hektischer werdenden Zeit ist der Sonntag auch wegen seiner langen Tradition eine Institution, die auf eine weitere Zukunft bauen kann“, so KAB-Geschäftsführer Ralph Korschinsky zu dem Beschluss.
„Für die Beschäftigten im Einzelhandel ist das ein wegweisendes Urteil. Der Sonntagsschutz der Beschäftigten darf den Umsatzinteressen nicht zum Opfer fallen. Die Corona-Krise hat gezeigt, wie sehr die Beschäftigten im Einzelhandel beansprucht werden. Der Sonntag muss den Beschäftigten als Ruhetag ausnahmslos gewährleistet werden. Keine Kommune im Land kann sich künftig mehr darauf verlassen, dass ihre Verordnungen nicht durch Verdi und KAB beklagt werden“, berichtet Paul Lehmann, Verdi- Gewerkschaftssekretär.
Große Freude über das Urteil auch bei der Verdi-Fachbereichsvorsitzenden im Bezirk Oberfranken West, Sabine Höppel: „Das ist ein klares Signal für den Sonntagsschutz der Kollegen im Handel. Wir sind froh, dass unser Sonntagsschutz höchstrichterlich gestärkt wurde. Der freie Sonntag ist für uns im Handel besonders wichtig, ist es doch der einzige Tag, den wir mit unseren Familien verbringen können und wir die Chance haben, uns von den Belastungen
im Einzelhandel zu erholen.“