Bald muss das Trinkwasser nicht mehr gechlort werden
Autor: Karl-Heinz Frank
Hetzles, Montag, 28. Sept. 2015
von unserem Mitarbeiter Karl-Heinz Frank Hetzles — Das Ingenieurbüro Alexander Dürrschmidt aus Nürnberg erhielt nunmehr in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates mit 12:0 Stimmen d...
von unserem Mitarbeiter Karl-Heinz Frank
Hetzles — Das Ingenieurbüro Alexander Dürrschmidt aus Nürnberg erhielt nunmehr in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates mit 12:0 Stimmen den Zuschlag für die Überplanung der Hochbehältererweiterung und die Errichtung einer Trinkwasseraufbereitung.
490 000 Euro Kosten
Damit steht der Durchführung der mit 490 000 Euro veranschlagten Maßnahme nichts mehr im Wege, die darauf abzielt, nach Jahren der immer wieder auftretenden Verunreinigung des Trinkwasser, die eine Langzeit-Chlorung und auch immer wieder einmal eine Abkochverordnung mit sich brachte, die Bürger endlich mit einem dauerhaft sauberen Trinkwasser versorgen zu können.
In diesem Zusammenhang soll zum einen die Kapazität des Hochbehälters von bisher 300 auf 500 Kubikmeter Fassungsvermögen erhöht werden, zum anderen soll das Trinkwasser künftig mittels UV-Bestrahlung und Ultrafiltration von coliformen Keimen und Escherichia gereinigt werden, sodass in Zukunft auf die lästige, den Geschmack beeinträchtigende Chlorung dauerhaft verzichtet werden kann.
Kein neuer Schlepper
Nicht durchsetzen konnte sich anschließend Bürgermeister Franz Schmidtlein (BHH) mit der geplanten Ersatzbeschaffung eines neuen, 118 881 Euro teuren Kommunalschleppers der Marke Fendt 313 Vario SCR für den Bauhof in Hetzles, der den alten Gemeindetraktor ersetzen sollte, für den jetzt die Reifen dringend ausgewechselt werden müssen.
Die Mehrheit im Gremium sprach sich aber zum jetzigen Zeitpunkt mit 4:8 Stimmen gegen eine Neuanschaffung aus und beschloss vielmehr einstimmig die Anschaffung von zwei neuen Vorderreifen zum Preis von 1297 Euro netto bei der Firma Meier Landtechnik in Eckental. Zu guter Letzt noch soll nicht unerwähnt bleiben, dass das Gremium die beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragte Erstaufforstungserlaubnis zur Aussaat eines Waldes zur Kenntnis nahm und dagegen keine Einwendungen vorbrachte.