Bahn frei für den Bürgerentscheid
Autor: Eckehard Kiesewetter
Ebern, Freitag, 20. Dezember 2019
Eberns Ratsgremium erklärt das Begehren der Bürgerinitiative "Kein Hochregallager in Eyrichshof " für zulässig. Damit sind jetzt über 6000 Wahlberechtigte aufgefordert, über das Gewerbeprojekt im Stadtteil zu entscheiden.
Eckehard Kiesewetter Ebern — Im zweiten Anlauf hat's geklappt. Das Bürgerbegehren "Kein Hochregallager in Eyrichshof" ist zulässig. Zu diesem Schluss kam der Stadtrat von Ebern bei seiner Abschlusssitzung am Donnerstagabend. Damit ist der Weg frei für einen Bürgerentscheid, der laut Bürgermeister Jürgen Hennemann (SPD) am Sonntag 1. März stattfinden soll. Ein Zusammenlegen des Termins mit der Kommunalwahl schließt der Gesetzgeber aus; einzig denkbarer früherer Termin wäre den Angaben zufolge der 23. Februar gewesen, den man aber ausschloss, weil es der Faschingssonntag ist. An diesem Tag zieht der Gaudiwurm durch die Stadt und die Eberner sind auf Unsinn geeicht.
Anfang März wird also Eberns Bevölkerung Gelegenheit haben, per Bürgerentscheid darüber zu befinden, ob das umstrittene Hochregalprojekt der Firma Uniwell im Gewerbegebiet Eyrichshof in den geplanten Dimensionen verwirklicht werden darf. Im Wesentlichen geht es der Bürgerinitiative darum, eine Veränderung des Bebauungsplans abzuwenden, der die Gebäudehöhe in seiner aktuellen Fassung auf maximal zehn Meter beschränkt. Das Hochregallager jedoch soll 40 Meter Höhe erreichen.
Quorum locker erreicht
Der Wille des Bürgers könnte damit die Entscheidung des Stadtrats pro Hochregallager aushebeln, sofern sich eine Mehrheit der ablehnenden Haltung der Bürgerinitiative anschließt. Diese hatte für ihr zweites Begehren 785 Eintragungen eingereicht, von denen die Verwaltung 52 aus unterschiedlichen Gründen ablehnen musste. Doch mit 733 gültigen Unterschriften wurde das erforderliche Zehn-Prozent-Quorum (in Ebern gibt es aktuell 6027 wahlberechtigte Bürger) locker übertroffen.
Dies war auch beim ersten Anlauf der Fall, doch den hatte der Stadtrat aus formellen und materiellen (inhaltlichen) Gründen abgelehnt. Nun aber hat die Bürgerinitiative Konsequenzen gezogen und die beanstandeten Mängel ausgeräumt. Das zweite Begehren hat der Zulässigkeits-Überprüfung standgehalten.
Mit einer Einschränkung, die aber offenbar formell-rechtlich nicht relevant ist, was Jürgen Hennemann zufolge auch die Rücksprache mit dem Landratsamt bestätigt. Die Bürgerinitiative hatte nämlich auch für das zweite Begehren ein Bild ausgelegt, auf dem das geplante Hochregallager überdimensioniert dargestellt worden sei. Inzwischen liegen andere Animationen vor, die das Gebäude wesentlich kleiner wirken lassen.
Die fehlerhafte bildliche Darstellung sei somit "fachlich visuell nachgewiesen", so der Bürgermeister, aber "es gibt bislang noch keine Gerichtsentscheidung, ob es sich dabei um eine wesentlich irreführende Darstellung handelt, die sicherlich gegeben ist". Niemand könne sagen, ob die Bürger sich dem zweiten Bürgerbegehren auch ohne diese fragwürdige Darstellung angeschlossen hätten. Der Bürgermeister deutete an, dass es juristische Wege (Zivil- und Rechtsschutz) gäbe, um unzutreffende Angaben richtigzustellen.
Bauantrag liegt vor
Zudem sagte er: "Jede weitere Verzögerung der Bauleitplanung und Entscheidung über den Bauantrag kann auch materielle Drittschäden bedeuten." Inzwischen liege nämlich der Bauantrag der Firma Uniwell für den ersten Bauabschnitt des Hochregallagers vor. Weil der Bauleitplan aber noch nicht durch ist, könne über den Antrag nicht entschieden werden.