Stellplätze nachweisen
Autor: Saale-Zeitung
Geroda, Mittwoch, 03. Sept. 2025
Um den Erlass einer Stellplatzsatzung ging es in der jüngsten Marktgemeinderatssitzung am Mittwoch, 27. August. Jene wird notwendig wegen Änderungen im Baurecht ab 1. Oktober 2025. Einstimmig votierte der Rat für den Erlass dieser Satzung.
Im Rahmen des ersten Modernisierungsgesetzes im Baurecht gilt ab 1. Oktober, dass eine Stellplatzpflicht nur noch besteht, wenn die Gemeinde eine eigene Stellplatzsatzung erlässt, heißt es im Protokoll der Sitzung. Beim Satzungserlass ist zu beachten, dass die Obergrenze der Anzahl der Stellplätze aus der Garagen- und Stellplatzverordnung nicht überschritten werden darf.
Jede Gemeinde müsse nun entscheiden, ob sie ab 1. Oktober weiterhin Stellplätze nachweisen lassen möchte. Hier gibt es ein entsprechendes Sat-zungsmuster vom Bay. Gemeindetag, welches auf die Garagen- und Stellplatzverordnung verweist. Ausgenommen davon sind Regelungen zu Stellplätzen in rechtsgültigen Bebauungsplänen. Diese Regelungen gelten bis zu einer Änderung des Bebauungsplanes fort.
Wie bei Änderungen von Bebauungsplänen mit der Thematik umzugehen ist, muss im Einzelfall abgestimmt werden, so das Protokoll.
Zudem müssen bei einem Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken keine weiteren Stellplätze mehr nachgewiesen werden, auch wenn Satzungsrecht besteht. red