Rotwild und Waldumbau
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Thulba, Donnerstag, 12. Juni 2025
Die Jahreshauptversammlung der Rotwildhegegemeinschaft Rhön fand in der Thulbatalhalle in Thulba statt. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Ausstellung der im letzten Jagdjahr 2024/25 erlegten Hirschgeweihe aller Altersklassen waren die Analyse dieser Abschüsse sowie die künftige Bewirtschaftung des hiesigen Rotwildbestandes die Hauptthemen, wie es in der Pressemitteilung heißt.
Der Leiter der RHG Rhön, Harm Humburg, sowie der Vertreter der Jagdbehörde Hans-Peter Donislreiter, erläuterten anhand von Grafiken die Entwicklung der Rotwildpopulation. Nach extrem hohen Streckenzahlen der letzten Jahre zeigte sich ein Abwärtstrend. Die Gründe dieser Entwicklung wurden erörtert sowie die die Wechselbeziehungen des Rotwildes mit seinem Rest-Lebensraum, dem Wald.
Ein ausgewachsener Hirsch braucht als reiner Pflanzenfresser täglich circa fünf Kilogramm Grünmasse zu seiner Ernährung. Diese muss er in seinem Umfeld aufnehmen. Ist der Wechsel in die Feldflur und in die Äsungsgründe verwehrt, bleibt nur der Wald als Nahrungsquelle. Dies führt zwangsläufig zu Konflikten mit der Forst- und Landwirtschaft.
Die Jägerschaft wie die Hegegemeinschaft versuche durch Regulierung des Bestandes einen Ausgleich zu schaffen. Dies werde in unserer dichtbesiedelten, von Straßen durchschnittenen Kulturlandschaft durch hohen Freizeitdruck, durch den erforderlichen Jagddruck sowie durch die wachsende Wolfspopulation immer komplexer und schwieriger. Auch der Wolf braucht zum Beispiel vier Kilo Fleisch am Tag.
Im öffentlichen Teil der Hegeschau am Nachmittag konnten zahlreiche Ehrengäste wie Staatssekretär Sandro Kirchner, die Landräte Thomas Bold und Thomas Habermann (Rhön-Grafbefeld), der zweite Bürgermeister des Marktes Oberthulba, Jürgen Kolb, sowie Ramona Fehringer als Referentin des BJV begrüßt werden.
Die Regie der Versammlung übernahm Daniel Zippert als stellvertretender Vorstand. Gunther Hahner, Mitglied des Vorstandes der RHG, zeigte in seinem Vortrag die Veränderungen im Verhalten und der Bejagung des Rotwildes auf. Er erklärte ausführlich die gebietsübergreifenden Wanderungen des Rotwildes, vor allem der Hirsche, die keine „Grenzen“ kennen. Aber nur in den eng umrissenen Rotwildgebieten dürfe sich das Rotwild frei bewegen. Verlasse es diese relativ kleinen Lebensräume und wechselt in die sogenannte rotwildfreien Räume, müsse es nach jetziger Gesetzeslage sofort abgeschossen werden, heißt es in der Pressemitteilung. Es ist dann im Gegensatz zum Wolf, vogelfrei ohne entsprechendem Abschussplan. Das definierte Rotwildgebiet und der größte Teil der rotwildfreien Gebiete sind in der Rhön eng verzahnt. Ein sinnvolles Wildtiermanagement sei so zunehmend nicht mehr machbar, hieß es. Der erhöhte Jagddruck, die Trockenjahre sowie die Ausbreitung des Wolfes dränge das Rotwild in nicht erlaubte Lebensräume, wie etwa in den großen, ruhigen Truppenübungsplatz Wildflecken, was im Totalabschuss ende. Deshalb forderte die RHG neue gesetzliche Regelungen besonders für Wanderhirsche, um den nötigen Genaustausch der verinselten Rotwildpopulationen wieder zu ermöglichen.
Auch Wechselwirkungen mit der Bejagung des Schwarzwildes wurden geschildert. Hier störe die Nachtjagd durch die erlaubte Nachtoptik den Äsungsrhythmus des Rotwildes, was zu weiteren Wildschäden führe. Die Errichtung von Wolfsschutzzäunen – fast eine Million Euro Fördergelder flossen in die Region – sperrten das Rotwild von natürlichen Nahrungsquellen aus.