Jetzt bis 31. Januar 2023 Erklärung abgeben
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Bad Kissingen, Mittwoch, 28. Dezember 2022
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Deshalb wurde der...
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Deshalb wurde der Bundesgesetzgeber mit einer Neuregelung der deutschlandweit geltenden Grundsteuer bis 2025 beauftragt.
Bayern war das Bundesmodell zu bürokratisch, unter anderem muss bei dem wertabhängigen Modell alle sieben Jahre eine Neubewertung durchgeführt werden. Der Freistaat hat sich erfolgreich für eine Länderöffnungsklausel eingesetzt. Im Zuge dessen hat Bayern bei der Grundsteuer B, insbesondere auch im Sinne einer oftmals angemahnten Entbürokratisierung im Steuerrecht, ein transparentes und nachvollziehbares Flächenmodell gewählt.
Die Einnahmen aus der Grundsteuer verbleiben – wie bisher auch – komplett bei den Kommunen. Diese finanzieren damit wichtige öffentliche Leistungen, wie beispielsweise Infrastruktur, Kinderbetreuung, Spielplätze sowie kulturelle Einrichtungen.
Die Kommunen in ganz Deutschland benötigen die von der Finanzverwaltung festzusetzenden Grundsteuermessbeträge möglichst frühzeitig, um ihre ab 2025 geltenden Hebesätze für die neue Grundsteuer festlegen und die Grundsteuerbescheide versenden zu können.
Hilfsangebot steht
Das Finanzamt Bad Kissingen weist jetzt in einer Pressemitteilung darauf hin, dass noch bis 31. Januar 2023 Zeit ist, die Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Erfreulicherweise sind bundesweit schon mehrere Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ihrer Erklärungspflicht nachgekommen.
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