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Briefwahlunterlagen: Fristen für den Antrag sind kürzer


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Bad Kissingen, Freitag, 17. Januar 2025

Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl gelten verkürzte Fristen bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen, teilt die Stadt Bad Kissingen in einer Pressemitteilung mit. Wahlbenachrichtigung per...


Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl gelten verkürzte Fristen bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen, teilt die Stadt Bad Kissingen in einer Pressemitteilung mit.

Wahlbenachrichtigung per Post

Für Wählerinnen und Wähler gilt es, Folgendes zu beachten: Ab 17. Januar 2025 wird voraussichtlich mit dem postalischen Zugang der Wahlbenachrichtigungen zu rechnen sein. Wer bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich telefonisch mit dem Wahlamt der Stadt Bad Kissingen in Verbindung zu setzen.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bereits jetzt möglich. Dies kann per E-Mail, per Fax oder formlos per Post erfolgen, adressiert an das Wahlamt unter Angabe des Familiennamens, aller Vornamen, des Geburtsdatums, der Meldeadresse bzw. gewünschten Zustelladresse für die Wahlunterlagen; zudem online über die Homepage der Stadt Bad Kissingen . Hier ist zu beachten, dass in die dortige Eingabemaske vollständig alle Vornamen in das Pflichtfeld einzutragen sind. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Mit Handy beantragen

Nach Erhalt des Wahlbenachrichtigungsbriefes kann die Rückseite wie gewohnt zur Antragstellung genutzt und in den Hausbriefkasten am Rathaus eingeworfen sowie an der Infotheke abgegeben werden. Zudem besteht auch wieder die Möglichkeit, einfach und bequem die Unterlagen mit dem Smartphone zu beantragen – mittels Scan des in der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Codes. Die Onlinebeantragung ist aufgrund der zu berücksichtigenden Postlaufzeiten bis zum 19. Februar 2025 um 12 Uhr aktiv geschaltet, die postalische Antragstellung ist darüber hinaus noch bis Freitag, 21. Februar 2025 um 15 Uhr möglich. Bei kurzfristiger Antragstellung vor der Wahl mit gewünschter postalischer Zusendung der Unterlagen kann jedoch keine Garantie für eine rechtzeitige Zustellung bis zum Wahltag übernommen werden.

Die persönliche Vorsprache im Briefwahlausgabebüro, Maxstraße 20 A (Zugang über Rathausinnenhof), um Unterlagen direkt in Empfang zu nehmen und eventuell auch gleich vor Ort zu wählen, ist ab Montag, 10. Februar 2025, bis Freitag, 21. Februar 2025, um 15 Uhr möglich. Die Frist zur Beantragung der Briefwahl endet am 21. Februar 2025 um 15 Uhr.

Alle eingehenden Anträge werden gesammelt und nach Zugang der Stimmzettel schnellstmöglich bearbeitet.

Versand ab 10. Februar

Der Versand der beantragten Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 10. Februar 2025. Diese späte Terminierung ergibt sich daraus, dass vor dem Versand der Stimmzettel die Landeslisten der Parteien zugelassen sein müssen. Die Frist für mögliche Beschwerden der Parteien läuft am 30. Januar aus. Erst danach können die Stimmzettel gedruckt werden, informiert die Stadt.

Um sicherzugehen, dass der rote Wahlbrief mit den ausgefüllten Wahlunterlagen rechtzeitig bis zum Wahltag eingeht, sollte dieser spätestens am Donnerstag, 20. Februar 2025, per Post abgeschickt werden.

Es ist auch möglich, den Wahlbrief in den Rathausbriefkasten einzuwerfen oder an der Infotheke im Rathaus bis spätestens 18 Uhr am Wahltag abzugeben. Im Urnenwahllokal ist die Abgabe von Briefwahlunterlagen nicht zulässig.

Grundsätzlich empfiehlt das Wahlamt für die bevorstehende Wahl, anstelle der gegebenenfalls zeitkritisch werdenden Briefwahl vorzugsweise von der Stimmabgabe im jeweiligen Urnenwahllokal am 23. Februar 2025 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr Gebrauch zu machen. Die Räumlichkeit ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. Weitere Auskunft erteilen Frau Weimann (Tel. 0971/807 22 00) und Frau Schneider (Tel. 0971/807 22 10).. red