Druckartikel: Autowrack muss weg

Autowrack muss weg


Autor: Susanne Deuerling

Kronach, Donnerstag, 29. Oktober 2015

Steinwiesen — Der Eigentümer eines Anwesens in der Nordhalbener Straße hat den Gehweg vor seinem Grundstück an der Staatsstr. 2207 mit einem Fahrzeug verstellt. Der Gehweg wurde be...


Steinwiesen — Der Eigentümer eines Anwesens in der Nordhalbener Straße hat den Gehweg vor seinem Grundstück an der Staatsstr. 2207 mit einem Fahrzeug verstellt. Der Gehweg wurde beim Ausbau der Straße 1975/1976 gebaut und vom Straßenbauamt Kronach bezahlt. Das Bauamt Kronach prüft zurzeit die Rechtmäßigkeit der damaligen Widmung.
Um die Verkehrssicherheit des Fußgängerverkehrs, für Rollatorbenutzer, Kinderwagen sowie Rollstuhlfahrer zu gewährleisten, ist die Nutzung des Gehweges auf einer Breite von rund 1,20 Metern dringend erforderlich. Es soll eine neue Widmung erfolgen.
Es wird deshalb vorgeschlagen, das Widmungsverfahren einzuleiten. Vor Einleitung des Verfahrens ist jedoch mit dem Bauamt Kronach abzuklären, ob das notwendig ist, da normalerweise die Gehwege Bestandteil der Straße sind.
Außerdem muss veranlasst werden, dass das geparkte Auto entfernt wird. sd