Autohaus darf erweitern
Autor: Thomas Weichert
Gößweinstein, Donnerstag, 27. Sept. 2018
Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses hatten bereits das Einvernehmen zur Erweiterung des Mazda-Autohauses Bayer in Gößweinstein unterhalb des Edeka-Marktes in Aussicht gestellt und die Änderu...
Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses hatten bereits das Einvernehmen zur Erweiterung des Mazda-Autohauses Bayer in Gößweinstein unterhalb des Edeka-Marktes in Aussicht gestellt und die Änderung des Bebauungsplans "Stempferhof-Büchenstock-Steinacker" mit den entsprechenden Befreiungen beschlossen.
Die Rechtsaufsicht am Landratsamt Forchheim verwies aber nun darauf, dass die erteilten Befreiungen ausscheiden, weil es sich dort nicht um ein Gewerbe-, sondern um ein Wohngebiet handelt.
Ein Gewerbegebiet in unmittelbarer Nähe zu einem Wohngebiet sei zudem nicht zulässig, stellte das Landratsamt fest. Im Flächennutzungsplan ist das Gelände des Autohauses jedoch bereits als gewerbliche Baufläche dargestellt. Der Marktgemeinderat beschloss nun einstimmig, das allgemeine Wohngebiet in ein Gewerbegebiet umzuwandeln, um dem Autohausbesitzer die Erweiterung seines Autohauses zu ermöglichen.
Auch die Fläche, auf dem der neue Lidl-Markt schon lange steht, ist immer noch als Wohngebiet ausgewiesen - genauso wie die Fläche, auf dem der alte Lidl-Markt stand und auf der nun nur noch die Filiale der Metzgerei Wehrfritz untergebracht ist. Ersteres wird nun eine "Sonderbaufläche", letzteres soll ein Gewerbegebiet mit Sonderbaufläche werden.
Geändert wird auch der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan in der Karl-Brückner-Straße in Gößweinstein, wo ein Bauwerber im bisherigen Außenbereich bauen will.