Ausschuss stimmt Vorhaben unter Auflagen zu
Autor: Richard Sänger
Weisendorf, Mittwoch, 17. April 2019
Erneut musste sich der Weisendorfer Bau- und Umweltausschuss mit der Einrichtung von Ein- und Dreizimmerapartments in der ehemaligen Bäckerei an der Hauptstraße beschäftigen. Zwar hatte das Gremium be...
Erneut musste sich der Weisendorfer Bau- und Umweltausschuss mit der Einrichtung von Ein- und Dreizimmerapartments in der ehemaligen Bäckerei an der Hauptstraße beschäftigen. Zwar hatte das Gremium bereits im Februar sein Einvernehmen erteilt. Allerdings waren die vorgelegten Pläne nach Ansicht des Städteplaners aus städtebaulicher Sicht nicht geeignet, bestehende Mängel zu beseitigen und die städtebauliche Situation zu verbessern. Es bestünden insbesondere Mängel wegen der Wendemöglichkeit für die Pkw beim Ausparken sowie bei der Grundflächenzahl. Bei zwei Gegenstimmen blieb das Gremium bei seiner Zustimmung zur Nutzungsänderung.
Genügend Parkplätze da
An der Goethestraße sollen ein Wohnhaus saniert und im Dachgeschoss zwei Wohnungen eingebaut werden. Wie Bürgermeister Heinrich Süß erklärte, wird die Stellplatzpflicht durch zehn Stellplätze auf dem Grundstück erfüllt, zudem soll ein Kinderspielplatz entstehen. Die Erdgeschosswohnungen sollen über Rampen barrierefrei erreicht werden können. Die Heizung des Gebäudes erfolgt mithilfe eines Flüssiggastanks. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans Auracher Berg und der Flüssiggastank außerhalb der Baugrenze, weshalb ein Antrag auf Befreiung gestellt worden war. Der Ausschuss erteilte sein Einvernehmen.
Ebenso einstimmig und ohne Diskussion wurden der Anbau und die Aufstockung eines Wohnhauses in Oberlindach an der Schmiedelberger Straße befürwortet. Das bestehende Satteldach soll durch ein Pultdach ersetzt werden, dadurch ändert sich auch die Traufhöhe, und an der Südseite soll nach Abriss des bisherigen Küchenanbaus ein Balkon entstehen.
Am Hochstock in Weisendorf soll ein Carport mit sechs Meter Länge und sechs Meter Breite mit leicht geneigtem Flachdach errichtet werden. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans "Mitteldorfer Weg ... Erweiterung". Das Bauvorhaben überschreitet die Bauverbotszone im Norden zur Staatsstraße 2259 um rund zwei Meter. Weil das Bauamt Nürnberg einer Ausnahme vom Bauverbot unter Auflagen zustimmte, gab auch der Weisendorfer Ausschuss seine Zustimmung.
Über Baugrenze hinaus
Auch über die Errichtung eines Schwimmbeckens "Am langen Weiher" hatte der Bau- und Umweltausschuss zu beschließen. Der Abstand des Schwimmbeckens zur nördlichen Grundstücksgrenze beträgt einen Meter und nach Westen drei Meter. Die Befüllung erfolgt mit Regenwasser. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplans "Uehlfelder Weg". Das Schwimmbecken soll außerhalb der darin festgelegten Baugrenzen entstehen. Es wurde deshalb ein Antrag auf isolierte Befreiung gestellt. Der Bau- und Umweltausschuss erteilte für die Errichtung des Schwimmbeckens eine Befreiung von den Baugrenzen.