Druckartikel: Aus Laden wird Wohnung

Aus Laden wird Wohnung


Autor: Sigismund von Dobschütz

Bad Bocklet, Donnerstag, 03. Februar 2022

Sigismund von Dobschütz Ohne Diskussion wurden die Anträge zu vier Bauvorhaben in den Gemeindeteilen Bad Bocklet, Aschach, Großenbrach und Bad Bocklet vom Gemeinderat in seiner Sitzung am vergangenen ...


Sigismund von Dobschütz

Ohne Diskussion wurden die Anträge zu vier Bauvorhaben in den Gemeindeteilen Bad Bocklet, Aschach, Großenbrach und Bad Bocklet vom Gemeinderat in seiner Sitzung am vergangenen Dienstag durchgewunken.

So soll ein ehemaliges Ladengeschäft im Erdgeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses im Eigentum der Sander Health GmbH in der Bad Bockleter Von-Hutten-Straße zu Wohnräumen umgenutzt werden. Die Nachbarn haben bereits ihr vom Gesetzgeber gefordertes Einverständnis erklärt. Die für Wohnzwecke bereitzustellenden zwei Pkw-Stellplätze sind auf dem Grundstück nicht realisierbar, weshalb die Stellplatzpflicht finanziell abgelöst wird.

Zwei Vollgeschosse

Für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Geltungsbereich des Bebauungsplans Kapellenstraße-Weinberg in Aschach wurden von den Bauherren einige Befreiungen von den geltenden Vorgaben gewünscht. Außerdem planen die Grundstückseigentümer statt eines ursprünglich angedachten Hauses mit Erd- und Untergeschoss jetzt zwei Vollgeschosse. Ein Hauseigentümer in Steinach hatte um die Nachgenehmigung der bereits errichteten Holzlege und Hochbeete sowie einer Terrasse gebeten. Auch diese wurde ohne Diskussion erteilt.

Maschinenhalle statt Stall

Schließlich befasste sich ein Tekturantrag mit dem Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Getreidelager in Großenbrach. Ursprünglich hatte der Bauherr einen Milchviehstall sowie eine Güllegrube geplant. Statt des Stalles will er nun eine 27 Meter breite und 76 Meter lange Lagerhalle für Heu und Stroh sowie für Getreide und Maschinen errichten, die - anders als der einst geplante Stall - näher an das bereits bestehende Gebäude heranreichen soll.

Da im Außenbereich örtlicher Bebauung normalerweise keine Bauten zulässig sind, diese Halle aber landwirtschaftlich genutzt wird, handelt es sich nach dem Gesetz um ein privilegiertes Vorhaben und ist deshalb genehmigungsfähig.