Aus Bäckerei werden neun Wohnungen
Autor: Richard Sänger
Weisendorf, Dienstag, 19. Februar 2019
Im zweiten Anlauf gibt der Weisendorfer Bauausschuss einem Vorhaben in der Hauptstraße grünes Licht.
Bereits in ihrer Dezembersitzung hatten die Mitglieder des Weisendorfer Bau- und Umweltausschusses die Nutzungsänderung des Gebäudes der ehemaligen Bäckerei Reuthlingshöfer zu Ein- und Drei-Zimmer-Apartments an der Hauptstraße abgelehnt. Damals konnten die notwendigen Stellplätze nicht nachgewiesen werden.
Daraufhin haben die Bauherren den Antrag zurückgezogen und einen geänderten Bauantrag eingereicht. Nun sollen ein Büro sowie neun Wohnungen entstehen. Die notwendigen elf Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Für den fehlenden Kinderspielplatz sowie die Nichteinhaltung der Abstandsflächen wurden wiederum Abweichungen beantragt. Die Nachbarn haben dem Bauantrag zugestimmt.
Da das Grundstück im Sanierungsgebiet des Weisendorfer Ortskerns liegt, wurde die Nutzungsänderung auch den Städteplanern vorgelegt. Laut Stellungnahme des Sanierungsplaners seien auch die überarbeiteten Pläne aus städtebaulicher Sicht nicht geeignet, bestehende Mängel zu beseitigen und die städtebauliche Situation zu verbessern. Es bestehen insbesondere Bedenken wegen der Wendemöglichkeit für Fahrzeuge beim Ausparken aus dem Grundstück, die nicht den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen entspricht, und auch die Grundflächenzahl stieß bei den Städteplanern auf Kritik. Der Bau- und Umweltausschuss stimmte der Nutzungsänderung einschließlich der beantragten Abweichungen aber dennoch zu.
Drei Geschosse plus Penthouse
Eine einstimmige Ablehnung gab es dagegen für eine geplante Wohnanlage mit sechs Wohneinheiten am Mönchweg. Wie Bürgermeister Heinrich Süß (UWG) erläuterte, ist das Baugrundstück im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Der Antragsteller möchte ein dreigeschossiges Gebäude mit einem Penthouse, also vier Geschosse, errichten.
Dem Baugesetzbuch zufolge ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Nach Auffassung des Ausschusses fügt sich die geplante Wohnanlage nicht in die Umgebung ein, und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Der Planfertiger legte zu dem Bauantrag eine ergänzende Stellungnahme vor, unter anderem mit Bildern von vergleichbaren Bauformen in Weisendorf. Er ist der Meinung, dass sich das geplante Wohngebäude in seiner Eigenart einfügt.
Zwei "gefangene Stellplätze"
Im Beschlussvorschlag hieß es dann trotzdem, "das gemeindliche Einvernehmen wird zu dem Bauantrag nicht erteilt. Die Bauweise und Gestaltung des Gebäudes mit vier Geschossen fügt sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Ebenso überschreitet eine Wohnanlage mit sechs Wohnungen und elf Stellplätzen die umliegende vorhandene Bebauung." Die im Grundrissplan "Außenanlagen" eingezeichneten Stellplätze könnten von der Anordnung nicht alle anerkannt werden, denn zwei Stellplätze seien "gefangene Stellplätze". Auch könne der vom Planfertiger vorgetragenen Argumentation zum Einfügen in die Bebauung nicht gefolgt werden. Die vorgetragenen Vergleichsfälle bezögen sich auf den gesamten Ort von Weisendorf und nicht auf die angrenzende umliegende Bebauung. Außerdem bestehe in den aufgezeigten Beispielen bei keinem Gebäude eine viergeschossige Bebauung. Mit neun Stimmen wurde nach kurzer Diskussion der Bauantrag abgelehnt.