Druckartikel: Auf jedem Acker in Oberfranken kann Photovoltaik errichtet werden

Auf jedem Acker in Oberfranken kann Photovoltaik errichtet werden


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Bad Staffelstein, Donnerstag, 23. Februar 2017

Bei einem Treffen zwischen Photovoltaik (PV)-Pionier Udo Möhrstedt und dem Lichtenfelser Landrat Christian Meißner kamen neue Möglichkeiten zur Sprache, die...


Bei einem Treffen zwischen Photovoltaik (PV)-Pionier Udo Möhrstedt und dem Lichtenfelser Landrat Christian Meißner kamen neue Möglichkeiten zur Sprache, die Photovoltaik im Landkreis Lichtenfels intensiver zu nutzen.
Landrat Christian Meißner besuchte zu Beginn der Woche die IBC Solar AG, ein weltweit führendes Systemhaus für Photovoltaik und Energiespeicher. Ziel des Treffens war unter anderem die Erörterung von neuen Möglichkeiten, die Photovoltaik im Landkreis umfassender zu nutzen.
Vorstandsvorsitzender Udo Möhrstedt erläuterte einige Chancen, die das im Januar in Kraft getretene Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) 2017 bietet. Eine besondere Möglichkeit ist der erweiterte Flächenkorridor des neuen Gesetzes für die sogenannten benachteiligten Gebiete. Das sind Acker- und Grünflächen, auf denen die landwirtschaftliche Produktion nur erschwert möglich ist oder die nur bedingt ertragsreich sind.


Beschränkung aufgehoben

Bisher waren PV-Anlagen auf solchen benachteiligten Flächen auf eine Größe von insgesamt 100 Megawatt in ganz Deutschland begrenzt. Diese Beschränkung wurde nun aufgehoben und ganz Oberfranken zählt nach EEG 2017 zu den benachteiligten Gebieten. Daher könnte grundsätzlich auf jeder Ackerfläche in Oberfranken eine PV-Anlage errichtet werden. Voraussetzung dafür ist jedoch die Festlegung entsprechender Flächen durch die Bayerische Staatsregierung.
Eine weitere Chance bietet die 750-Kilowattpeak-Regelung. Anlagen bis zu dieser Größe fallen unter den gesetzlichen Vergütungsanspruch. Das heißt, sie müssen nicht am Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur teilnehmen, sondern erhalten bei der Einspeisung ins öffentliche Stromnetz automatisch eine Vergütung nach EEG. Ein großer Vorteil, denn solche Anlagen bekommen aktuell eine feste Einspeisevergütung von 8,91 Cent/Kilowattstunde für 20 Jahre. Speziell für den Landkreis Lichtenfels bieten sich daher Anlagen dieser Größe beispielsweise auf ehemaligen Deponien an, wobei jedoch zu prüfen wäre, ob sie tatsächlich nutzbar sind. Solche Flächen, die weder als Bauland noch als Agrarfläche genutzt werden können, würden damit wieder einer sinnvollen wirtschaftlichen und umweltverträglichen Nutzung zugeführt werden. Für eine 750-Kilowattpeak-Anlage benötigt man rund 1,5 Hektar Fläche. Im Übrigen sind laut EEG auch Flächen in Gewerbe- und Industriegebieten für PV-Anlagen bis 750 Kilowattpeak freigegeben.
Landrat Christian Meißner dazu: "Ich begrüße die neuen Möglichkeiten für PV-Freiflächen sehr. In Absprache mit den Rathäusern vor Ort werden sich sicherlich Flächen finden, die man mit einer entsprechenden Solaranlage belegen könnte. Die Photovoltaik ist für unseren Landkreis ein wichtiger Baustein im Dreiklang Energie einsparen, Energie effizient nutzen, Energie erneuerbar erzeugen."
Udo Möhrstedt, Vorstandsvorsitzender von IBC Solar ergänzt: "Es gibt vielfältige Möglichkeiten für Landkreise und Kommunen einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und die Energiebilanz zu verbessern. In Seßlach wurde im letzten Jahr ein Zehn-Megawatt-Solarpark fertiggestellt, in Neustadt ist ein weiterer in Planung. So sparen die Städte viele tausend Tonnen klimaschädliches CO2 ein und profitieren nebenbei ab dem ersten Jahr der Stromerzeugung von den Gewerbesteuereinnahmen." Landrat Christian Meißner setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die erneuerbaren Energien auch weiterhin ausgebaut werden. red