Auch strafbar: Manche Eltern mästen ihre Kinder
Autor: Redaktion.
Forchheim, Freitag, 08. August 2014
Zum Bericht "Guru geht in Revision" von Mittwoch, 6. August : Ob die drei Jahre Gefängnis "zu deftig" sind oder eher milde, vermag ich ohne genaue Kenntnis des Prozessverlaufs und ...
Zum Bericht "Guru geht in Revision" von Mittwoch, 6. August :
Ob die drei Jahre Gefängnis "zu deftig" sind oder eher milde, vermag ich ohne genaue Kenntnis des Prozessverlaufs und der Urteilsbegründung nicht zu beurteilen.
Grundsätzlich richtig finde ich aber, wenn Behörden und in krassen Fällen auch die Strafjustiz gegen Eltern vorgehen, die die Gesundheit ihrer Kinder aus welchen Gründen auch immer objektiv schwer gefährden oder schädigen.
Konsequenterweise muss man dann aber auch fragen, ob man nicht auch - notfalls strafrechtlich - gegen Eltern vorgehen sollte oder gar muss, die ihre Kinder wissentlich mit Pommes Frites, Majo, Cola, Ice-Tea und sonstigem Zucker-Müll oft schon im Vorschulalter zu übergewichtigen Krüppeln mästen oder dies nicht verhindern. Die Folgen für die "Schutzbefohlenen" sind gravierende Gesundheitsbeeinträchtigungen von Atemnot schon bei mäßiger Bewegung und schweren Gelenkschäden bis hin zu Kinder-Diabetes Typ 2. Das sind Schäden fürs Leben, neben denen ein glatter Knochenbruch zur Lappalie wird.
Diese Vernachlässigung und Misshandlung lässt sich meines Erachtens ohne weiteres unter Paragraf 225 des Strafgesetzbuches subsumieren, teils sogar in der erschwerten Form des Absatzes 3.
Emmerich Huber (Rechtsanwalt)
Forchheim