Auch Rentner müssen sich erklären
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Kulmbach, Dienstag, 20. April 2021
Auch wenn am Ende keine Steuer fällig wird - bei zu spät oder nicht abgegebener Steuererklärung droht ein Verspätungszuschlag. Viele Rentenbezieher erhalten unerwartet Post vom Finanzamt. Die Behörde ...
Auch wenn am Ende keine Steuer fällig wird - bei zu spät oder nicht abgegebener Steuererklärung droht ein Verspätungszuschlag.
Viele Rentenbezieher erhalten unerwartet Post vom Finanzamt. Die Behörde fordert darin zur Abgabe einer Steuererklärung auf. Für viele Senioren kommt diese Nachricht vollkommen überraschend. Üblicherweise wird eine recht kurze Frist gesetzt, bis zu der man die Steuererklärung abgeben muss.
In Deutschland müssen rund 75 Prozent aller Rentner keine Steuern zahlen. Viele gehen davon aus, dass sie deshalb auch nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Doch auch wer keine Steuern zahlen muss, kann unter Umständen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein. Maßgeblich für die Abgabepflicht ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, also bei Rentnern der Betrag, der übrig bleibt, wenn man von der gesetzlichen Rente den Rentenfreibetrag und die Werbungskostenpauschale von 102 Euro abzieht. Weitere Infos zu diesem Thema unter www.lohi.de/steuertipps. red